Freiparken für Hebammen im Dienst

Beschlussvorschlag DS/0733/V

Initiatorin: Ulrike Juda und die anderen Mitglieder der Fraktion

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Hebammen sind im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungs-zonen in Friedrichshain-Kreuzberg befreit. Sie weisen ihr Fahrzeug durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild sichtbar aus.

Begründung:

Die Arbeitsbelastung der Hebammen in Berlin ist aktuell dramatisch. Fehlende Hebammen für die Nach- und Vorsorge sowie Geburten belasten die werdenden und jungen Eltern genauso wie die Hebammen. Hausbesuche von Hebammen sind für die gesundheitliche Fürsorge von Mutter und Kind jedoch unabdingbar. Im geburtenstarken Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits im Ortsteil Friedrichshain fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. 

Um Hebammen in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten, sollen sie im Dienst, beispielsweise bei Hausbesuchen in Friedrichshain-Kreuzberg, für eventuell anfallende Parkkosten in Parkraumbewirtschaftungszonen nicht in Vorleistung für anfallende Parkgebühren gehen müssen.

Dadurch sind sie vom anfallenden, aufwändigen Abrechnungsverfahren entlastet.

Zudem kann die genaue Zeitspanne für einen Hausbesuch bzw. für eine Hausgeburt schlecht bis überhaupt nicht vorher kalkuliert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung:

  • Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

ÄA durch Antragstellerin 12.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

 

Begründung:

Die Arbeitsbelastung der Hebammen in Berlin ist aktuell dramatisch. Fehlende Hebammen für die Nach- und Vorsorge sowie Geburten belasten die werdenden und jungen Eltern genauso wie die Hebammen. Hausbesuche von Hebammen sind für die gesundheitliche Fürsorge von Mutter und Kind jedoch unabdingbar.

Im geburtenstarken Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt es bereits im Ortsteil Friedrichshain fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Um Hebammen in ihrem Arbeitsalltag zu entlasten, sollen sie im Dienst, beispielsweise bei Hausbesuchen in Friedrichshain-Kreuzberg für eventuell anfallende Parkkosten in Parkraumbewirtschaftungszonen nicht in Vorleistung für anfallende Parkgebühren gehen müssen. Dadurch sind sie vom anfallenden aufwändigen Abrechnungsverfahren entlastet. Zudem kann die genaue Zeitspanne für einen Hausbesuch bzw. für eine Hausgeburt schlecht bis überhaupt nicht vorher kalkuliert werden.

 

WiO 12.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt prüft, inwieweit Hebammen im Dienst vom Zahlen der Parkgebühren in Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg ohne größeren Verwaltungsaufwand, beispielsweise durch eine entsprechende amtliche Kennzeichnung als Hebamme oder mindestens mit einem „Hebamme im Dienst“-Schild, befreit werden können.

Darüber hinaus wird sich der Bezirk auf Landesebene für eine einheitliche berlinweite Regelung einsetzen, welche Hebammen von der Zahlungspflicht in Parkraumbewirtschaftungszonen in allen Bezirken befreit.

Drucksache beim Bezirksamt