Aufstellung von B-Plänen

Schriftliche Anfrage SA/070/V

Initiator: Lothar Jösting-Schüßler

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Für welche Flächen im Bezirk sieht das BA die Erfordernis zur Aufstellung von Bebauungsplänen in Ersetzung des Baunutzungsplans?
     
  2. In welchem Zeitraum sind entsprechende Aufstellungsbeschlüsse geplant?

 

 

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Für welche Flächen im Bezirk sieht das BA die Erfordernis zur Aufstellung von Bebauungsplänen in Ersetzung des Baunutzungsplans?

Diese Frage kann so generell nicht beantwortet werden. Bebauungspläne sind aufzustellen, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich war, wurden dementsprechend bereits auch Bebauungspläne zur Ersetzung des Baunutzungsplans aufgestellt. Immer dann, wenn ein „Planerfordernis“ für weitere Flächen des bisherigen Baunutzungsplans auftreten, werden zusätzliche neue Bebauungspläne aufgestellt. Eine Voraussage hierfür ist nicht möglich, denn das Planungserfordernis begründet sich meist aus aktuellen Entwicklungen oder Ordnungserfordernissen. Ein generelles planerisches Ersetzen des Baunutzungsplans wird nicht gesehen, da der Baunutzungsplan in vielen Bereichen im Bezirk trotz seines Alters seine Gültigkeit behalten hat.

 

2. In welchem Zeitraum sind entsprechende Aufstellungsbeschlüsse geplant?

Wie unter 1. dargestellt, werden Bebauungspläne immer dann aufgestellt, wenn aus gegebenem Anlass ein „Planerfordernis“ besteht. Eine zeitliche Voraussage ist daher so generell nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt