Stellungnahme zum Beschluss über die Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE "Rudolfstraße 17-18"
Mit dem Beschluss über die Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“ wendet sich die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt von den Maßstäben einer seriösen Stadtentwicklungspolitik ab. Unter Verzicht auf eine ausgewogene und evidenzbasierte Argumentation setzt sie sich über die Belange, Bedarfe und Anliegen der Öffentlichkeit hinweg, anstatt diese mit Weitblick gegen die Belange privater Vorhabenträger abzuwägen. Die städtebaulich und bauleitplanerisch kopflose Hau-Ruck-Aktion in der Rudolfstraße verdeutlicht, dass SPD-Senator Gaebler keine Skrupel hat, einer Projektentwicklerin ohne nennenswerte Umsetzungsexpertise das Baurecht für einen megalomanischen 167-Meter-Wohnturm mit zusätzlicher 7-geschossiger Blockbebauung anzudienen und eine hochspekulative Bodenpreisentwicklung zu befördern und einer Gentrifizierung den Boden sprichwörtlich zu bereiten.
Während die dadurch zu erwartenden enormen Verwertungsoptionen für das Grundstück in privater Hand landen werden, sollen die nicht weniger geringen sozialen, ökologischen und baukulturellen Kosten dieses Luxusvorhabens auf die Allgemeinheit, vor allem aber auf die unmittelbare Nachbarschaft im Rudolfkiez abgewälzt werden:
Denn erstens ignoriert das gigantische Hochhausprojekt die historisch gewachsene kleinteilige städtebauliche Struktur des Rudolfkiezes, die bestehende bezirkliche Planung zu Kubaturen und Höhenentwicklung und berücksichtigt in keiner Weise seine denkmalgeschützte Umgebung. Die grundsätzlichen und vehementen Einwände des Landesdenkmalamtes gegen das Projekt sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache – sie sind sie der Senatsverwaltung bekannt und im Protokoll der 2. Jurysitzung zum Werkstattverfahren ausführlich dokumentiert.
Zweitens steht das Vorhaben in Widerspruch mit den Zielen der Klimaanpassung und der Grünraumversorgung. Indem es mehrere tausend Quadratmeter an Fläche für mehrere tausend zusätzliche zukünftige Nutzer*innen des Rudolfkiezes zu einer energieintensiven und ökologisch insuffizienten Gebäudetypologie aufschichtet, verschärft es die bereits vorhandene signifikante Unterversorgung insbesondere an unversiegelten öffentlichen Freiräumen in einem stark verdichteten Stadtteil. Der mit dem Vorhaben einhergehende Bedarf an Spiel-, Frei und Grünflächen kann auf dem Grundstück nicht gedeckt werden. Er müsste zu einem signifikanten Anteil, wie das o.g. Juryprotokoll bemerkt, „über das Wohnumfeld gedeckt werden“. Dort also, wo ebenfalls laut Juryprotokoll bereits „ein deutlicher Mangel an Grünflächen“ herrscht.
Drittens kann von einer „hervorragenden“ Verkehrsanbindung, die die mit einem 167-Meter-Hochhaus einhergehende enorme Steigerung der Erschließungs- und Nutzungsintensität im Rudolfkiez plausibilisieren könnte, nur bei oberflächlicher Betrachtung gesprochen werden. Das ÖPNV-Angebot der BVG und die damit unmittelbar verbundenen Straßenräume stoßen bereits heute schnell an ihre Belastungsgrenzen. In Punkto Erschließbarkeit durch den motorisierten Individualverkehr befindet sich der Standort des Vorhabens in einer isolierten Lage mit wenigen Durchgangsverbindungen, am Rande eines Quartiers, das durch topografische Gegebenheiten bzw. große verkehrliche Infrastrukturen vom größeren Stadtzusammenhang abgeschottet wird. Die Menge an zusätzlichen PKW, die 800-1.000 neue Wohnungen sowie weitere Büroflächen nach sich zögen, würde dauerhaft ein über die vorhandenen Straßenräume kaum zu kanalisierendes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen und die Lebensqualität der Anwohnenden und Gewerbetreibenden im Rudolfkiez stark beeinträchtigen.
Viertens steht der mit bis zu 167 Meter Höhe projektierte Wohnturm in einem eklatanten Missverhältnis zu den realen Bedarfen der Berliner Wohnbevölkerung. Da der bei Anwendung des Berliner Modells vorgesehene Anteil von 30% der Gesamtwohnfläche für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen im Sockelbauwerk des Projektes vorgesehen ist, wird das Hochhaus ausschließlich mit frei finanzierten Wohnungen geplant. Das Hochhaus selbst korrespondiert gar nicht mit den realen Bedarfen im Umfeld, denn es bietet keine einzige nachgefragte bezahlbare Wohnung an. Aufgrund der kostenintensiven Bautypologie mit ihren zusätzlich erhöhten, aus der direkten Nähe zu den Bahngleisen resultierenden, Lärmschutzanforderungen sowie dem bei zunehmender Gebäudehöhe geringer werdenden Nutzflächenfaktor, ist mit einer extrem hochpreisigen Vermarktung dieser Wohnungen zu rechnen. Wie sich mit einem Gebäude, das folglich nur für einen sehr gut betuchten und damit sehr begrenzten Personenkreis als Wohnraum (oder Kapitalanlage) konzipiert ist, ein übergeordnetes öffentliches Interesse ableiten lässt, bleibt in dieser Stadt mit ihren mehr als 1,1 Millionen WBS-berechtigten Haushalten das ganz besondere Geheimnis der Senatsverwaltung und ihres Führungspersonals. Festzuhalten ist: Dauerhaft bezahlbare neue Wohnungen, realisiert in Form einer städtebaulich angemessenen und ökologisch zukunftsweisenden sowie sozial verträglichen Nachverdichtung, wären im öffentlichen Interesse Berlins. Ein exklusiver Wohnturm, der mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum lediglich als Nebenprodukt der Maximalverwertung von Grund und Boden ermöglicht, ist es nicht.
Anders als Senatsbaudirektorin Kahlfeldt im November 2025 zu Protokoll gegeben hat, hat das Vorhaben keine „besondere Bedeutung für die Versorgung bereiter (sic!) Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum“. Diese Behauptung entbehrt jeder empirischen Evidenz und irritiert besonders deswegen, weil mit dem Vorhaben ein eher gegenteiliger Effekt droht – trotz der beabsichtigten Unterbringung geförderter Wohnungen im langen Schatten des Hochhauses. Eine Baurechtsbeschaffung für ein derart maßstabssprengendes Projekt würde sich kurzfristig als wahrer Treibstoff für die Bodenpreisentwicklung in der Umgebung erweisen und eine Umsetzung von hunderten Neubauwohnungen zum Höchstpreis würde mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete beitragen. Mit tatkräftiger Unterstützung des Berliner Senats würden im Rudolfkiez also Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse beschleunigt, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Kiez eher gefährden, als bezahlbare Räume nachhaltig zu sichern. Auch die Gewerbetreibenden in der näheren müssen mit einer Anhebung der Grundsteuer rechnen. Für den Vorhabenträger aber lohnt sich die Angelegenheit auf jeden Fall: Er kann sich den mit Neueinleitungsbeschluss steigenden Grundstückspreis irgendwann auch auszahlen lassen, ohne das Projekt selbst in die Umsetzung gebracht zu haben.
Fünftens widerspricht das Vorhaben komplett der kommunalen Planung, die mit der Konzeption des Rudolfbandes einen Erhalt kleinteiliger Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe vorgesehen hatte. Es gilt vielmehr, die Planungshoheit des gewählten Bezirksparlaments zu achten, welches die Interessen der Wohnbevölkerung im Blick hat. Das Vorgehen des Senats missachtet auch die Leitlinien der Bürgerbeteiligung. Die frühzeitige Festlegung auf das Konzept eines privaten Investors schließt ein offenes und transparentes Planungsverfahren aus.
Die Fraktion Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg ist aus den vorgenannten Gründen gegen die Neueinleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67a VE „Rudolfstraße 17-18“. Das Projekt, das ihm zugrunde liegt, sollte kein Baurecht erhalten und nicht zur Umsetzung gelangen.

