Solidarität statt Einschüchterung – Keine Klagen gegen Bürgerbeteiligung!
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat am 26. März 2025 eine klare Botschaft gesendet: Die Klage gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und den Betreiber des Gleisdreieckblogs muss zurückgenommen werden!
Was hier passiert, ist nichts weniger als ein Angriff auf die Zivilgesellschaft: Die Eigentümerin der Urbanen Mitte Besitz S.A.R.L. – ein anonymer Kapitalfonds aus Luxemburg – hat Unterlassungsklagen gegen engagierte Bürger*innen eingereicht, die sich seit Jahren sachkundig und kritisch mit den Bauplänen im Gleisdreieckpark auseinandersetzen.
Die LINKE steht fest an der Seite der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und des Gleisdreieckblogs. Was hier geschieht, ist eine sogenannte SLAPP-Klage – eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Ihr Ziel ist nicht, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, sondern Kritiker*innen mundtot zu machen. Genau gegen solche Einschüchterungsversuche hat das Europäische Parlament im Jahr 2024 eine Richtlinie verabschiedet.
„Es entspricht nicht den Prinzipien einer offenen und demokratischen Gesellschaft, wenn finanzkräftige Investoren versuchen, notwendige Debatten mit Klagen gegen einfache Bürgerinitiativen zu unterdrücken“, erklärte Gabriele Gottwald in der BVV.
Dass der hauptaktionär sich im Umfeld rechtspopulistischer Tec-Milliardäre tummelt, macht den Fall umso brisanter. Der Versuch, bürgerschaftliches Engagement in Friedrichshain-Kreuzberg mit Geld und Macht zu ersticken, ist ein Angriff auf uns alle – und auf das demokratische Recht zur Mitbestimmung in der Stadtentwicklung.
Wir fordern:
- Rücknahme der Klage durch die Urbane Mitte Besitz S.A.R.L.
- Ein deutliches Zeichen des Berliner Senats gegen Investoren, die Kritikerinnen verklagen
- Den Erhalt und die Stärkung echter Bürgerinnenbeteiligung
Danke an die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck für euren Mut, eure Beharrlichkeit und euren unermüdlichen Einsatz. Wir stehen solidarisch an eurer Seite – jetzt erst recht.