Senat interveniert erneut in kommunales Planungsrecht- B-Planplanverfahren VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ am Gleisdreieck wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weitergeführt
Gaby Gottwald, Die LINKE, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen in der BVV Friedrichshain - Kreuzberg
„Die Entscheidung des Senats, das Verfahren für die Bebauung der Urbanen Mitte am Gleisdreieck an sich zu ziehen, ist eine grobe Missachtung des erklärten Willens der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg, bei der das kommunale Planungsrecht liegt. Die BVV hatte beschlossen, das in 2005 geplante Bauvorhaben erstmals einer realen Bedarfserhebung zu unterziehen und auch die Klimaverträglichkeit der massiven Hochhausbebauung zu überprüfen. Gutachterliche Stellungnahmen untermauerten diesen Schritt, denn das Gesetz verbietet die Einschränkung des kommunalen Planungsrechts durch Verträge, die vor Jahren ohne Beteiligung der BVV gemacht wurden. Schadensersatzansprüche, die seit Jahren als Argument ins Feld geführt werden, um eine zeitgemäße Planung zu verhindern, wären über eine sorgfältige Neujustierung zu vermeiden gewesen, wie ebenfalls Gutachten belegen. Die BVV hatte gerade diesen Prozess eingeleitet.
Der Senat folgt mit seiner Entscheidung lediglich der Verwertungslogik der Eigentümerin, die möglichst viel Baumasse für Bürotürme und Hotelbau am Rande des Parks am Gleisdreieck stapeln will, um die Finanzanleger in einer Steueroase zufrieden zu stellen. Klimapolitik findet dabei genau so wenig Beachtung wie die Bedarfe der zahlreichen Nutzer*innen des Parks. Das jetzige Hau-Ruck-Gebahren ist unverantwortlich."