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Zur Resolution: „Das RAW darf nicht zur Beute werden!“

Rede von Kerima Bouali

In ihrer Pressemitteilung vom 15.6. 2026 hat die Kurth-Gruppe den einseitigen Abbruch der Gespräche über den B-Plan für die künftige Entwicklung des RAW-Geländes verkündet. 

Gleichzeitig wurde mit ihrer Aufforderung an den Club Cassiopeia, bis Ende Juni seine Aktivitäten in den Räumlichkeiten einzustellen, eine massive und gezielte Bedrohung gegenüber einem der wichtigsten und einem langjährigen Akteur im Soziokulturellen L in die Welt gesetzt. 

Damit werden alle seit Anfang des Jahres getroffenen Absprachen zur Entwicklung des RAW-Geländes zur Makulatur. Diese hatten zum Ziel, sowohl die Interessen des Investors hinsichtlich einer Neu-Bebauung zu berücksichtigen, als auch den langfristigen Erhalt einer einmaligen soziokulturellen Angebotsvielfalt auf dem Gelände zu sichern. Der vom Bezirk vorgelegte Entwurf für einen Rahmenvertrag liegt dem Eigentümer seit Anfang Mai vor.

Nach außen hin stellt Her Kurth seinen Schritt zum Abbruch der Vertragsverhandlungen nun so dar, als sei dies eine Reaktion auf eine Zumutung des Bezirks: dieser habe einen seit 2019 laufenden Planungs- und Abstimmungsprozess durch den Entwurf einer einseitigen Vertragsgestaltung zugunsten Berlins torpediert und zum wiederholten Male eine Einigung damit verhindert.

Ins gleiche Horn stößt auch die BVV-Fraktion der CDU und behauptet in ihrer Pressemitteilung, dass es seit 2019 eine grundlegende Verständigung zwischen allen Akteuren zur Entwicklung des Geländes gab. 

Die Fakten sehen allerdings ganz anders aus. Erst im Januar dieses Jahres hat die Kurth-Gruppe dem StadtWohnen-Ausschuss eine gravierende Änderung ihrer Planungsziele vorgestellt. Nachdem jahrelang eine Bebauung zur Gewerbe- und Büronutzung Planungsziel war, will der Eigentümer nun Gebäude für Wohnungen und Beherbergungsbetriebe realisieren. Dies war in der Vergangenheit stets ausgeschlossen worden, da hier die Gefahr einer permanenten Konfliktsituation mit den soziokulturellen Nutzungen insbesondere den Clubs zu erwarten war. 

Weder in der Pressemitteilung der Kurth-Gruppe noch in der CDU-Pressemitteilung wird dieser folgenreiche Paradigmenwechsel benannt!

Zusätzlich beansprucht die Kurth-Gruppe nun vor Festsetzung des Bebauungsplans eine vorgezogene Baugenehmigung für diese Wohngebäude auf Grundlage des sog. Bauturbo. 

Trotz dieser 180-Grad -Wende in den Bauabsichten der Kurth-Gruppe haben sich Senat und Bezirk offen für eine konstruktive Umsetzung dieser geänderten Vorhaben gezeigt. So hat der Bezirk bereits ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben, um Lösungen für ein störungsarmes Nebeneinander von Clubleben und Wohnen zu eruieren.

Die plötzliche Weigerung der Kurth-Gruppe, mögliche noch vorhandene Differenzen im Gespräch aufzulösen, verbunden mit der Nutzungsuntersagung an die Adresse einzelner kultureller Betreiber auf dem RAW-Gelände, stellen daher eine nicht nachvollziehbare Eskalation dar. 

Dass alle durch die Umplanungen der Kurth-Gruppe notwendig werdenden Vereinbarungen rechtssicher getroffen werden müssen, sollte zumindest den Rechtsbeiständen der Kurth-Gruppe selbstverständlich sein. Dies gilt in beide Richtungen: hinsichtlich des durch den Bezirk bzw. Senat zu schaffenden Baurechts für den Vorhabenträger – wie auch für das Land Berlin und den Bezirk, für die die langfristige Sicherung dieses besonderen Kulturorts mit überregionaler Ausstrahlung essenziell ist. 

Was nicht geht für Senat und Bezirk: Blankoschecks auszustellen, mit denen die Erhaltung des Soziokulturellen L mit seinen vorhandenen Nutzer:innen ins Belieben des jetzigen - oder im Falle eines Verkaufs der Immobilie eines künftigen - Eigentümers stellen. 

Für die Erteilung von Bauvorbescheiden oder einer vorgezogenen Baugenehmigung bei Anwendung des Bauturbos, gibt es klare juristische Vorgaben – und an die wird sich der Bezirk halten! Die Forderung der Kurth-Gruppe für die Festsetzung des B-Plans und seiner Inhalte ein festes Datum zu garantieren, wäre zudem rechtlich unwirksam. Sie würde nicht zuletzt die Planungshoheit der Gemeinde unzulässig außer Kraft setzen.

Die Soziokulturellen Angebote auf dem RAW-Gelände tragen viel zur Attraktivität unseres Bezirks bei und decken außerdem bezirkliche Bedarfe im Kinder- und Jugendbereich ab. Unsere Fraktion erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit den von Kündigungen, Nutzungsuntersagungen und Räumungsaufforderungen betroffenen Nutzern. Alle Räumungs- und Kündigungsmitteilungen sind sofort zurückzunehmen.

Die langfristige Sicherung des Soziokulturellen L und mietvertragliche Absicherung der vorhandenen Nutzer stellen für uns eine unverzichtbare Bedingung für jegliche Einigung mit dem Investor zur baulichen Entwicklung dar. Nur zu diesem Zweck erhält die Kurth-Gruppe ein deutlich erweitertes Baurecht. 

Herrn Kurth sollte klar sein: Wenn durch ihn mit den Räumungsaufforderungen Fakten geschaffen werden sollten, die die Existenz des „Soziokulturellen L“ massiv bedrohen, wird jeglicher Kompromissbereitschaft des Bezirks der Boden entzogen.

In unserer Resolution fordern wir daher das Bezirksamt auf, schon jetzt vorsorglich eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses vorzubereiten. Denn im Falle eines endgültigen Scheiterns der gemeinsamen Lösungsbemühungen werden sich auf dem RAW-Gelände die Wünsche von Herrn Kurth auf die profitable Verwertung mit Wohnen und Beherbergungsgewerbe und Inwertsetzung des Bodens durch den 100m hohen Büroturm nicht erfüllen. 

Die Rückkehr zu konstruktiven Verhandlungen ist daher der einzige Weg zu einer Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. 

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