Außerordentliche Kündigung der Mädchenprojekte PHANTALISA und ALIA muss zurückgenommen werden
Zur anhaltenden Debatte um die außerordentliche Kündigung der vom FRIEDA-Frauen*Zentrum e.V. getragenen Mädchenprojekte PHANTALISA und ALIA in Friedrichshain-Kreuzberg erklären die Vorsitzenden der Fraktion Die Linke in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg Katja Jösting und René Jokisch und die Vorsitzenden des Bezirksverbandes Die Linke Friedrichshain-Kreuzberg Kerstin Wolter und Pascal Meiser:
„Der Vorwurf des Antisemitismus wiegt schwer, insbesondere wenn er mit Blick auf einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhoben wird, und entsprechend verantwortungsvoll müssen solche Vorwürfe belegt und geprüft werden.
Dies gilt auch für die durch den Jugendstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Max Kindler gegenüber dem FRIEDA-Frauen*Zentrum e.V. und die von diesem getragenen Mädchenprojekte PHANTALISA und ALIA erhobenen Vorwürfe, die zur fristlosen Kündigung dieser Projekte ohne jegliche Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses angeführt wurden.
Hierzu muss jedoch inzwischen festgehalten werden, dass Stadtrat Kindler weder in der jüngsten öffentlichen Sitzung noch in der vorangegangen nicht-öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Lage war, den in seinem Kündigungsschreiben erhobenen Antisemitimus-Vorwurf mit Fakten zu untermauern oder in einen konkreten Zusammenhang zur inhaltlichen Arbeit der beiden Projekte zu bringen.
Völlig ungeachtet dessen, dass wir selbst die im Jugendhilfeausschuss angeführten politischen Meinungsäußerungen einzelner Mitarbeiterinnen im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt ausdrücklich nicht teilen, lässt die bisherige Prüfung des Sachverhalts in unseren Augen nur einen Schluss zu: Die außerordentliche Kündigung der beiden Projekte muss zurückgenommen werden.
Das ausgesetzte Mediationsverfahren zwischen Träger und Jugendamt ist von beiden Seiten wieder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch vom Träger darzulegen, dass das gebotene religiös-weltanschauliche Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe eingehalten wird. Für die Zukunft ist darüber hinaus sicherzustellen, dass über die Weiterführung der betreffenden Projekte im dafür zuständigen Jugendhilfeausschuss unter Beteiligung der dort vertretenen Träger der Kinder- und Jugendhilfe entschieden wird.“