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            <title>Linksfraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Linksfraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 01:58:05 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 23 Oct 2026 01:58:05 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-111913</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 18:44:21 +0200</pubDate>
                <title>Das RAW darf nicht zur Beute werden!</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/das-raw-darf-nicht-zur-beute-werden/</link>
                <author>Initiatorin: Kerima Bouali</author>
                <description>zur BVV am 24.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert mit Nachdruck die Kurth-Gruppe auf, die einseitig abgebrochenen Gespräche zur künftigen Entwicklung des RAW-Geländes wieder aufzunehmen. Der Entwurf eines Rahmenvertrags, den Bezirk und Senat vorgelegt haben, stellt hierfür eine geeignete Grundlage dar.&nbsp;</p>
<p>Anders als vom Investor dargestellt, sind darin sowohl die Interessen des Investors, insbesondere die vorgezogene Baurechtschaffung für Wohnungsbau und Beherbergungsgewerbe, berücksichtigt, als auch die Interessen Berlins am Erhalt des sog. „Soziokulturellen L“ (SKL) als eines weit über die Stadtgrenzen hinaus bedeutenden Kulturstandortes. Die Weigerung der Kurth-Gruppe, mögliche noch vorhandene Differenzen im Gespräch aufzulösen, verbunden mit der Nutzungsuntersagung an die Adresse einzelner kultureller Betreiber auf dem RAW-Gelände, stellen eine nicht nachvollziehbare Eskalation dar.&nbsp;</p>
<p>Die BVV erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit den von Kündigungen, Nutzungsuntersagungen und Räumungsaufforderungen betroffenen Nutzer:innen. Die langfristige Sicherung des Soziokulturellen L stellt für den Bezirk eine unverzichtbare Bedingung für jegliche Einigung mit dem Investor zur baulichen Entwicklung dar. Dem Investor sollte klar sein: Wenn durch ihn mit den Räumungsaufforderungen Fakten geschaffen werden sollen, die die Existenz des „Soziokulturellen L“ massiv bedrohen, wird jeglicher Kompromissbereitschaft des Bezirks der Boden entzogen.&nbsp;</p>
<p>Die BVV wiederholt daher die Aufforderung an die Eigentümerin, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die strittigen Punkte unter Berücksichtigung der gültigen baurechtlichen Vorgaben im Gespräch und mit der Prämisse der Sicherung der Nutzenden des „Soziokulturellen L“ auf dem RAW-Gelände zu klären.&nbsp;</p>
<p>Die BVV fordert die Rücknahme aller jüngst ausgesprochenen Kündigungs- und Räumungsaufforderungen.</p>
<p>Ohne Erhalt des SKL wird es für den bisher vorgesehenen Bebauungsplan keine Zustimmung der BVV geben.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111912</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 18:42:00 +0200</pubDate>
                <title>Für mehr Familienfreundlichkeit in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg!</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/fuer-mehr-familienfreundlichkeit-in-der-bvv-friedrichshain-kreuzberg/</link>
                <author>Initiatorin: Ulrike Juda</author>
                <description>zur BVV am 24.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV wird sich zukünftig stärker für die Vereinbarkeit von Familie und BVV-Mandat einsetzen. Sie wird schrittweise konkrete Maßnahmen entwickeln und initiieren, um Bezirksverordnete, die Pflegeverantwortung für Kinder oder Angehörige haben, dabei zu unterstützen, ihr Mandat besser ausüben zu können.</p>
<p>Die Arbeit in der BVV erfordert viel Zeit und kann für viele Verordnete mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Herausforderung darstellen. Als ehrenamtlich tätige Mandatsträger leisten Bezirksverordnete einen wichtigen Beitrag für die demokratische Selbstverwaltung unseres Bezirks. Die Schaffung von familienfreundlicheren Rahmenbedingungen ist ein wesentlicher Aspekt, um die politische Teilhabe von Personen, die Sorgeverantwortung für andere Personen tragen, zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass auch ihre Perspektiven in die kommunalpolitische Arbeit angemessen einfließen.</p>
<p>Die BVV appelliert daher an sich selbst, an den BVV-Vorstand sowie an die Vorsitzenden der Ausschüsse, bei ihrer Arbeit und Zusammenarbeit die Bedürfnisse von Bezirksverordneten mit Sorgeverantwortung stärker zu berücksichtigen und Sitzungen familienfreundlich auszugestalten.</p>
<p>Folgende Maßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden:</p><ul class="list-normal"><li>Im Rathaus Kreuzberg wird in unmittelbarer Nähe des BVV-Saals ein Familienraum eingerichtet. Dieser soll über eine Wickelmöglichkeit verfügen und eine ruhige Atmosphäre zum Stillen, Abpumpen sowie zur Betreuung von Kindern bieten. Zudem soll dort die Möglichkeit bestehen, den Livestream der BVV-Sitzungen zu verfolgen.</li><li>Für die Konstituierung der Ausschüsse wird ein Leitfaden zur Bedarfsabfrage und Erarbeitung von Care-friendly Agreements entwickelt. Ziel ist es, dass die Ausschüsse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Verordneten in kollegialer Zusammenarbeit eine Vereinbarung bezüglich der Durchführung der Sitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form treffen. Diese Vereinbarung könnte zudem u.a. die Anfangs- und Endzeiten, Pausen, Vereinbarungen zu Redezeiten oder das Berichtswesen des Bezirksamtes umfassen.</li><li>Die Durchführung von Ausschusssitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form soll auf Wunsch von Verordneten mit Blick auf individuelle familiäre Verpflichtungen ermöglicht werden. Der BVV-Vorstand wird sich gegenüber der Landesebene für die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Bezirksverwaltungsgesetz sowie die technische Umsetzung einsetzen.</li><li>Im Zuge der Erarbeitung der Geschäftsordnung wird auf die Vereinbarkeit von Familie und Mandat stärker Rücksicht genommen und u.a. Möglichkeiten zur Gestaltung der Tagesordnung, Anpassung der Redezeiten, Anzahl der Resolutionen sowie Zeitbegrenzungen von Ausschüssen und die konsequente Einhaltung der 22-Uhr-Regelung offen diskutiert.&nbsp;</li></ul><p>Darüber hinaus appelliert die BVV an die Landesebene, die rechtlichen Hinweise für die Tätigkeit von BVV und Bezirksamt in Bezug auf die Freistellung von Bezirksverordneten nachzuschärfen sowie eine mögliche Berücksichtigung von Betreuungsbedarfen im Rahmen der Entschädigungsverordnung zu prüfen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111911</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 17:56:05 +0200</pubDate>
                <title>Sofortmaßnahmen zum Schutz der Cruising Area im Volkspark Friedrichshain</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/sofortmassnahmen-zum-schutz-der-cruising-area-im-volkspark-friedrichshain/</link>
                <author>Initiator:innen: Maria Bischof, René Pérez Domínguez</author>
                <description>zur BVV am 24.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:&nbsp;</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird beauftragt, die folgenden Maßnahmen umzusetzen, um nach den Erfahrungen des letzten Jahres und den erneuten gewaltsamen Übergriffen in diesem Jahr noch vor dem CSD die Sicherheit in der Cruising Area im Volkspark zu verbessern, da mit dem CSD im Juli eine verstärkte Nutzung der Cruising Area zu erwarten ist, der Höhepunkt der gezielten Angriffe im letzten Jahr in den langen Schulferien lag und eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt:</p><ol><li>Die Zäune zum Schutz der Aufforstungen in dem betroffenen Gebiet werden durch das Grünflächenamt kurzfristig auf eine Höhe von 80 cm gekürzt, um bei organisierten Angriffen die Flucht aus der Cruising Area zu ermöglichen.</li><li>Das Bezirksamt prüft, ob an einem Ausgang der Cruising Area mit guter Entfluchtung bzw. einem markanten Ort in ihrer Nähe kurzfristig ein Lichtpunkt angebracht werden kann, um eine Sammelstelle zu markieren, an der Betroffene sich in einer Gefahrensituation orientieren, sammeln und wenn nötig gemeinsam verteidigen und Hilfe rufen können.</li><li>Das Bezirksamt prüft, ob in dem betroffenen Gebiet mehr Müllbehälter aufgestellt werden können und ob an diesen und auch den vorhandenen Behältern Schilder mit einer Aufschrift angebracht werden können, die darauf hinweist, dass bei Gefahr kostenlos und anonym die 110 gerufen werden sollte und auch Beobachtende bei bedrohlichen Situationen präventiv die Polizei rufen sollten.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Im Cruising-Gebiet im Volkspark Friedrichshain kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu homophoben Übergriffen. 2025 wurden neun Taten registriert, im laufenden Jahr bereits zwei. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Bei einem Gespräch der Antragsteller mit Polizei, LKA-Prävention und der LGBTIQ-Beauftragten der Berliner Polizei am 18. Juni wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit erörtert. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden, um die schwule Community besser zu schützen und die allgemeine Sicherheit im Park zu erhöhen.</p>
<p>Als sofort umsetzbare und nahezu kostenfreie Maßnahme wird vorgeschlagen, den Zaun um die Aufforstung am Bunkerberg auf etwa 80 cm zu kürzen. Die Aufforstung bliebe geschützt, gleichzeitig würden Fluchtmöglichkeiten bei Übergriffen verbessert. Laut Schwulenberatung e.V. und dem Anti-Gewalt-Projekt MANEO wurden die Zäune in der Vergangenheit gezielt zur Einkesselung bei gewalttätigen Angriffen genutzt. Um zu kennzeichnen, dass das Betreten der Aufforstungsfläche generell nach wie vor verboten ist, sollen die Zäune aber nicht ganz entfernt werden und können mit entsprechenden Schildern am Zaun ergänzt werden.</p>
<p>Zudem soll die Einrichtung einer Lichtinsel nahe der Cruising-Area geprüft werden. Sie könnte als Orientierungspunkt und Sammelort in Gefahrensituationen dienen. Standort und Umsetzung sollen gegebenenfalls gemeinsam mit MANEO abgestimmt werden.</p>
<p>Da Hinweisschilder und Plakate häufig entfernt werden, empfiehlt MANEO zusätzliche Müllbehälter mit robusten Informationstafeln (evtl. fluoreszierende und wetterbeständige Outdoor-Aufkleber). Diese sollen auf Hilfsangebote und den kostenlosen, auch anonym möglichen Notruf 110 hinweisen. Nach Angaben der Polizei werden Notrufe oft aus verschiedenen Gründen unterlassen.</p>
<p>Angesichts des in fünf Wochen stattfindenden zweitägigen Christopher Street Days ist mit einer verstärkten Nutzung der Cruising-Area zu rechnen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten deshalb noch vor dem CSD umgesetzt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112159</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 13:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Persönliche Erreichbarkeit des Bezirksamtes und des Jobcenters und der Arbeitsagentur sicherstellen</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/persoenliche-erreichbarkeit-des-bezirksamtes-und-des-jobcenters-und-der-arbeitsagentur-sicherstellen-1/</link>
                <author>Initiator: René Pérez Domínguez</author>
                <description>zur BVV am 24.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird ersucht, die persönliche Erreichbarkeit, Vorsprachemöglichkeiten, Terminvereinbarung sowie analoge Bescheid- und Antragsausgabe in allen Bezirksamtsteilen mit Publikumsverkehr weiterhin sicherzustellen.<br>Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Stellen des Landes Berlin sowie der Träger des Jobcenters und der Arbeitsagentur dafür einzusetzen, dass persönliche Vorsprachen für Bürger:innen weiterhin gewährleistet bleiben.<br>Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass auch künftig persönliche Antragstellungen, Bescheiderteilung, Beratungen und Klärungen vor Ort und analog möglich sind und nicht ausschließlich digitale Kommunikationswege angeboten werden.<br>In den entsprechenden Schreiben sollten immer auch die analogen Möglichkeiten gleichberechtigt angegeben werden.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br>Mit großer Sorge wird die zunehmende Verlagerung behördlicher Kommunikation auf ausschließlich digitale Angebote betrachtet.<br>Sozialverbände und Beratungsprojekte weisen auf zunehmende Probleme für Kund:innen hin. Für zahlreiche Bürger:innen stellt dies eine erhebliche Hürde dar und gefährdet den Zugang zu existenziell wichtigen Leistungen, wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kindergeld.<br>Betroffen sind insbesondere:<br>- ältere Menschen ohne ausreichende digitale Kenntnisse,<br>- Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen,<br>- psychisch erkrankte Menschen,<br>- Menschen mit Suchterkrankungen,<br>- Familien mit kleinen Kindern,<br>- Menschen in schwierigen sozialen oder persönlichen Lebenslagen, die auf persönliche Beratung angewiesen sind,<br>- Menschen ohne ausreichende sprachliche Kenntnisse,<br>- Menschen, welche die digitale Kommunikation ablehnen.<br>&nbsp;</p>
<p>Gerade bei komplexen Einzelfällen ist eine rein digitale Kommunikation häufig nicht ausreichend oder für die Betroffenen gar nicht möglich.<br>Vielen Menschen fehlt zudem die technische Ausstattung, die notwendige Konzentrationsfähigkeit oder die Kompetenz, umfangreiche Online-Anträge fristgerecht und fehlerfrei zu bearbeiten.<br>Die persönliche Vorsprache bei Behörden ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil sozialer Daseinsvorsorge und Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen.<br>Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich daher dafür ein, dass niemand aufgrund fehlender digitaler Möglichkeiten vom Zugang zu sozialen Leistungen ausgeschlossen wird.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112072</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 12:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Aufklärung der Ereignisse in der Kreutziger Straße vom 07.06.2026</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/aufklaerung-der-ereignisse-in-der-kreutziger-strasse-vom-07062026/</link>
                <author>Initiator:innen: Linke/Grüne/SPD</author>
                <description>zur BVV am 24.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ist alarmiert über die Ereignisse in der Kreutziger Straße in der Nacht vom 06. Juni 2026 auf den 07. Juni 2026. In dieser Nacht wurden mehrere Personen im Rahmen eines Polizeieinsatzes erheblich verletzt. Videos legen nahe, dass es zu unrechtmäßigem, mindestens aber unverhältnismäßigem Einsatz von Gewalt durch beteiligte Polizeikräfte kam.</p>
<p>Die BVV bekennt sich ausdrücklich zum Rechtsstaat sowie zu dem Grundsatz, dass staatliches Handeln transparent, verhältnismäßig und überprüfbar sein muss. Dieses Vertrauen in staatliche Institutionen setzt voraus, dass mögliches Fehlverhalten konsequent aufgeklärt wird.</p>
<p>Die BVV fordert daher:</p><ol><li>Eine umfassende, unabhängige und transparente Aufklärung der Ereignisse in der Kreutziger Straße am <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2026&amp;MM=06&amp;DD=07" target="_blank" title="Sitzungskalender 06/2026 anzeigen" rel="noreferrer">07.06.2026</a></li><li>Die Prüfung des polizeilichen Vorgehens hinsichtlich seiner Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit</li><li>Die Aufklärung der Umstände, unter denen die verletzten Personen nach dem Einsatz medizinisch betreut und versorgt wurden</li><li>Eine nachvollziehbare Darstellung der Tatsachengrundlagen, auf denen die öffentliche Kommunikation der Polizei Berlin zu den Vorfällen beruhte</li><li>Die Sicherung und Auswertung sämtlicher verfügbarer Beweismittel, inklusive Videoaufnahmen, Einsatzdokumentationen und Zeugenaussagen</li><li>Eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen</li></ol><p>Die BVV erwartet, dass die im Raum stehende Vorwürfe mit der gebührenden Sorgfalt geprüft werden und ersucht die Bezirksbürgermeisterin um eine Weiterleitung dieser Resolution an den Senat von Berlin, die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizeipräsidentin des Landes Berlin.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112160</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 13:55:00 +0200</pubDate>
                <title>Taubenschlag am Kottbusser Tor</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/taubenschlag-am-kottbusser-tor/</link>
                <author>Initiator: Karl-Heinz Ludewig</author>
                <description>zur BVV am 10.06.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für die Aufstellung eines Taubenschlages am Kottbuser Tor einzusetzen und die Initiative von PublicDesign-StudentInnen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) zu unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Tauben sind ortstreu. Bietet man ihnen einen Taubenschlag, so wird der Schwarm von 500-600 Tieren am Kottbusser Tor diesen nutzen. Mit einem Taubenschlag verbleibt ihr Kot größtenteils dort und wird nicht im Stadtbild verteilt. Damit werden hohe Kosten für Reinigung gespart, weil weniger verteilter Kot anfällt und es weniger vergrämt werden muss. Stadttauben sind Körnerfresser, das Füttern mit Brot oder Haferflocken schadet den Tieren. Im Schlag kann gesünder gefüttert werden und durch den Austausch der Eier gegen Gips-Eier kann die Population reguliert werden. Andere Methoden der Regulation wie Spikes oder Netze verletzen die Vögel. In Berlin gibt es in der Spandauer Altstadt sowie am Bahnhof Südkreuz zwei gut funktionierende Schläge.</p>
<p>Das unterstützenswerte Projekt im Masterstudiengang Public Design der HTW arbeitet seit Monaten mit Strategie an der Durchsetzung eines Taubenschlags am Kottbusser Tor (<a href="https://reimaginecity.org/projects/kottitauben" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://reimaginecity.org/projects/kottitauben</a>/).</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111449</guid>
                <pubDate>Wed, 27 May 2026 19:03:42 +0200</pubDate>
                <title>&quot;Schlafende Riesen wecken&quot;: SEZ und Hafenplatz zu Modellprojekten des behutsamen Stadtumbaus im Programm der IBA 34/37 machen</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/schlafende-riesen-wecken-sez-und-hafenplatz-zu-modellprojekten-des-behutsamen-stadtumbaus-im-programm-der-iba-34-37-machen/</link>
                <author>Initiatorin: Kerima Bouali</author>
                <description>zur BVV am 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Gelände des Sport- und Erholungszentrums SEZ mitsamt seiner ikonischen Bebauung sowie die Wohnanlage am Hafenplatz, bestehend aus Baukörpern der 1970er Jahre und offen gestalteten Freiräumen, als Modellprojekte des behutsamen Stadtneu- und Stadtumbaus in das Programm der IBA 34/37 aufgenommen werden.</p>
<p>Zu diesem Zweck soll das Bezirksamt Kontakt zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aufnehmen und einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, der auch den wesentlichen, im Zusammenhang mit den genannten Standorten in dieser Legislatur gefassten Beschlüssen der BVV, Rechnung trägt. Für das Areal Hafenplatz ist zwingend die konsequente Umsetzung der BVV-Beschlüsse „Prüfung des Erhalts der Wohnbebauung am Hafenplatz“ (DS/1126/VI) und „Pilotprojekt: Behutsame Stadterneuerung am Hafenplatz“ (DS/1403/VI) erforderlich, um die kommunale Übernahme bei einem Verkauf zu gewährleisten. Über den Stand des Austausches mit der Senatsverwaltung soll das Bezirksamt den bezirklichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen regelmäßig informieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Beschluss der Anträge „Optimale Nutzung des SEZ-Gebäudes und Geländes für Schulbau, Wohnungsbau und soziale und sportliche Zwecke ermöglichen“ (DS/1130/VI vom <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2024&amp;MM=05&amp;DD=29" target="_blank" title="Sitzungskalender 05/2024 anzeigen" rel="noreferrer">29.05.2024</a>) und „Pilotprojekt: Behutsame Stadterneuerung am Hafenplatz“ (DS/1403/VI vom <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=01&amp;DD=29" target="_blank" title="Sitzungskalender 01/2025 anzeigen" rel="noreferrer">29.01.2025</a>) hat die BVV Friedrichshain-Kreuzberg bereits vor längerer Zeit ihren ausdrücklichen Willen bekundet, zwei vom Abriss bedrohte bedeutsame Gebäudekomplexe im Bezirk zu erhalten. Sie sollen im Sinne des Klimaschutzes und einer sozial nachhaltigen Stadtentwicklung behutsam, zukunftssicher und bedarfsgerecht erneuert, ergänzt und weitergenutzt werden.</p>
<p>Am <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2026&amp;MM=03&amp;DD=25" target="_blank" title="Sitzungskalender 03/2026 anzeigen" rel="noreferrer">25.03.2026</a> hat nun der Senat von Berlin eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, in der grundsätzliche Überlegungen und inhaltliche Schwerpunktsetzungen zur „Durchführung der Internationalen Bauausstellung Berlin 2034-37“ skizziert werden (Drucksache 19/3097). „Im Mittelpunkt“, so heißt es dort, steht „die urbane Transformation der gebauten Stadt. Die IBA Berlin 2034-37 wird Lösungsansätze für eine zukunftsweisende Stadtentwicklung im Kontext der beiden übergeordneten Transformationsbedarfe Klimaschutz und Klimaanpassung und Umgang mit städtischem Grund und Boden entwickeln. Ziel ist es, das Vorhandene weiterzuentwickeln. Dabei wird der Bestand – Gebäude, Infrastrukturen, Freiräume und Materialien – als Ausgangspunkt einer zukunftsgerechten Stadt begriffen.“ Als „Prämisse“ der geplanten IBA wird der „Erhalt bestehender gebauter Strukturen“ genannt, deren „Ertüchtigung, (Wieder-) Nutzbarmachung, Umnutzung und schonenden Umbau gegenüber Neu- oder Rückbau und Ersatzneubau“ favorisiert wird.</p>
<p>Diese Ausführungen prädestinieren nach Auffassung der Bezirksverordnetenversammlung das SEZ und den Hafenplatz für die Aufnahme in das Programm einer IBA, deren Ziel es ist, mit einem auf Erhalt und Umbau fokussierten Ansatz „schlafende Riesen“ zu wecken. Sowohl das SEZ als auch die Wohnanlage am Hafenplatz haben sich mit ihren ausdrucksstarken Gebäuden in das Berliner Stadtbild eingeschrieben und verkörpern einen für Ost- und Westberlin jeweils prototypischen städtebaulich-architektonischen Zeitgeist der frühen 1980er bzw. der 1970er Jahre, der sich in den optimistisch und experimentierfreudig entworfenen und selbstbewusst platzierten Großformen spiegelt. Beide Anlagen sind in der Vergangenheit von ihren Privateigentümern sträflich vernachlässigt worden und deshalb in die Jahre gekommen – ihre soziale und baukulturelle Bedeutung, ihr Gebrauchswert und ihre Kapazität für eine sozial-ökologisch behutsame Erneuerung und Fortnutzung bestehen aber fort und legen deshalb ihre Bearbeitung als IBA-Modellprojekte nahe.</p>
<p>Das SEZ befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe zur Ringbahn entlang einer querenden Radialen und damit direkt im Fokus des „erweiterte(n) Ringszenario(s)“, das einen räumlichen Schwerpunkt der Bauausstellung bilden soll, weil hier besondere „Potentiale zur Vernetzung zwischen innerer und äußerer Stadt“ und die Entwicklung „verbindende(r) Stadträume“ bestehen. Ausgangspunkt sollte der ressourcenschonende Erhalt des SEZ-Gebäudes und seine nachhaltige Ertüchtigung für wohnumfeldnahe, niedrigschwellig zugängliche Nutzungen sein. Aus sozialen und wohnungspolitischen Gründen unstrittig ist die Realisierung des Wohnungsbaus durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft im weiteren Umgriff des Bebauungsplans 2-43.</p>
<p>Aber auch die Wohnanlage am Hafenplatz, über deren Zukunftssicherung sich das Bezirksamt laut eigenen Angaben bereits seit längerem im Austausch mit dem Land Berlin befindet, ist ein „schlafender Riese“. Auch er verdient eine programmatische und strategische Aufmerksamkeit. Denn vor dem Hintergrund dringend erforderlicher Klimaanpassung, anhaltender Gentrifizierungsprozesse und der Krise bezahlbaren Wohnens im gesamten Stadtgebiet kann es einer IBA 34/37 nur guttun, wenn sie an die für Kreuzberg so prägende Tradition der behutsamen Stadterneuerung anknüpft und dem Geist der legendären IBA-Alt von 1984/87 zum 50-jährigen Jubiläum neues Leben einhaucht.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111450</guid>
                <pubDate>Wed, 27 May 2026 19:03:00 +0200</pubDate>
                <title>Missbilligung des Stadtrats Florian Schmidt</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/missbilligung-des-stadtrats-florian-schmidt/</link>
                <author>Initiator:innen: Katja Jösting &amp; René Pérez Domínguez</author>
                <description>zur BVV am 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die Bezirksverordnetenversammlung Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p><ol><li>Das vergaberechtliche Verfahren ist aufgrund einer fehlerhaften Angabe der Auftragssumme in Höhe von 150.000 € anstatt der tatsächlichen Gesamtsumme von 749.000 € und einer mindestens rechtlich umstrittenen Ausschreibung als soziale bzw. andere besondere Dienstleistung im Sinne des Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU mit Zweifeln behaftet und die BVV berechtigt, das Verwaltungshandeln nach §17 BezVG zu kontrollieren.</li><li>Die Kontrolle des Verwaltungshandelns durch die BVV entsprechend Bezirksverwaltungsgesetz wurde vom Bezirksamt behindert. Erst nach Beauftragung eines Anwalts auf Kosten einer Fraktion war eine Aufklärung des Sachverhalts durch eine Akteneinsicht möglich.</li><li>Der Stadtrat hat den Beschluss der BVV DS/1813/VI nicht umgesetzt, wonach die Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen zur sogenannten Lokalbau-Strategie gekündigt werden sollte. Damit verstößt er gegen § 24 (1) der Geschäftsordnung der BVV.</li><li>Der Stadtrat hat der BVV bislang weder eine Vorlage zur Kenntnisnahme noch einen schriftlichen Bericht vorgelegt, bis wann mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu rechnen ist. Damit verstößt er sowohl gegen § 24 (2) als auch § 24 (3).</li><li>Der Stadtrat hat entweder eine Vereinbarung zum Schaden des Bezirks abgeschlossen, noch dazu im Wesentlichen weit über seine Amtszeit hinaus oder gelogen.<br>Er argumentierte auf Nachfrage zur Mündlichen Anfrage DS/1908/VI, dass eine Aufhebung der Vereinbarung rechtlich nicht zulässig sei, da eine solche einseitige Aufhebung Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gegen den Bezirk nach sich ziehen würden und für nicht erbrachte Leistungen Steuergelder aufgewendet werden müssten. Sofern diese Aussage stimmt, hat der Stadtrat eigenmächtig und gegen die Beschlusslage der BVV ein Haushaltsrisiko geschaffen und zugleich die sinnvolle Verwendung der Mittel des Landes Berlins, die zur Finanzierung genutzt werden sollen, verhindert.<br>Wie aus der inzwischen erfolgten Akteneinsicht deutlich wurde, hat der Stadtrat bzw. Beschäftigte des Bezirksamtes diesen Umstand selbst gestärkt, in dem folgende Passage aus dem Vorentwurf der Rahmenvereinbarung gestrichen wurde: „Eine Verpflichtung zur Beauftragung durch den AG bzw. zum Abruf durch den AN der Leistungen in einem bestimmten Umfang besteht nicht.“<br>Dieser entfernte Satz beruht auf der grundsätzlichen Charakteristik einer Rahmenvereinbarung, nach der eben gerade keine Pflicht zur Leistungsabnahme besteht: „<i>Bei einer Rahmenvereinbarung handelt es sich nicht um einen Vertrag an sich, sondern um eine flexible Vereinbarung: Rahmenvereinbarungen schaffen die Bedingungen für den Abschluss zukünftiger einzelner Leistungsverträge, ohne dass Konditionen jedes Mal erneut abgesprochen werden müssen. Die Leistungsverträge, sogenannte “Abrufe”, können dann nach Bedarf getätigt werden.“ (documedia.at)</i><br>Da man davon ausgehen muss, dass diese rechtliche Einordnung nicht nur bekannt ist im Bezirksamt, sondern Grundlage der Entscheidung für eine Rahmenvereinbarung und für die Streichung des o.g. Satzes war, wurde die BVV offensichtlich belogen.<br>Entweder wurde ein Vertrag abgeschlossen, der sich nur Rahmenvereinbarung nennt und damit ein Haushaltsrisiko geschaffen oder aber eine Rahmenvereinbarung getroffen, aus der keine Leistungen abgerufen werden müssen.</li><li>Der geschätzte Auftragswert der Ausschreibung inklusive aller Optionen beläuft sich auf 749.700 Euro. Dass diese Vergabe überhaupt ohne Beteiligung der BVV erfolgt ist, rechtfertigt eine Missbilligung des Stadtrates.</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112163</guid>
                <pubDate>Wed, 27 May 2026 13:55:00 +0200</pubDate>
                <title>Ausstattung des Neubaus des Hertz-Gymnasiums mit neuem Mobiliar sicherstellen!</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/ausstattung-des-neubaus-des-hertz-gymnasiums-mit-neuem-mobiliar-sicherstellen/</link>
                <author>Initiatorin: Ulrike Juda</author>
                <description>zur BVV am 27.05.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV unterstützt das Bezirksamt ausdrücklich in seinem Bemühen, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der Neubau des Heinrich-Hertz-Gymnasiums vollständig mit neuem, zeitgemäßem und pädagogisch geeignetem Mobiliar ausgestattet wird.</p>
<p>Dabei muss die Finanzierung der Möblierung integraler Bestandteil des Neubauvorhabens sein und nicht zulasten des Bezirks oder der bestehenden Schulstandorte erfolgen.</p>
<p>Der Neubau soll ausdrücklich nicht mit Mobiliar aus dem bisherigen Schulstandort ausgestattet werden, sondern eine bedarfsgerechte Neuausstattung erhalten, die den Anforderungen moderner Lern- und Unterrichtskonzepte entspricht. Damit soll der Neubau des Heinrich-Hertz-Gymnasiums ein moderner und zukunftsfähiger Schulstandort werden, in dem die Möbel zeitgerechten und inklusiven Raum- und Unterrichtskonzepten entsprechen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111448</guid>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 19:03:00 +0200</pubDate>
                <title>Erhalt der Görlitzer Brücke als Wegeverbindung</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/erhalt-der-goerlitzer-bruecke-als-wegeverbindung/</link>
                <author>Initiatorin: Karolin Behlert</author>
                <description>zur BVV am 29.04.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beobachtet mit Besorgnis die Kündigung des Mietvertrags der Deutschen Bahn mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zum <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2026&amp;MM=6&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 6/2026 anzeigen" rel="noreferrer">30.6.2026</a>, womit eine Schließung der Flächen rundum, sowie die ehemalige Bahnstrecke zwischen Görlitzer Park und A100 einhergehen wird.</p>
<p>Die ehemalige Görlitzer Bahnbrücke zwischen Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick ist seit Jahren stillgelegt und wird intensiv als Fuß- und Radweg sowie zur wohnortnahen Erholung genutzt. Ein Wegfall der Nutzung würde die ohnehin angespannte Versorgung mit wohnortnahen Erholungsflächen massiv verschärfen und zugleich den Nutzungsdruck auf den benachbarten Görlitzer Park, Dreiländereck und Uferwege weiter erhöhen. Die Brücke stellt eine wichtige Fuß- und Radverkehrsverbindung dar, die rege genutzt wird und sogar zur Übernahme ins Radvorrangnetz im Gespräch war.</p>
<p>Die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen müssen mit der Deutschen Bahn und mit dem Bezirksamt in Verhandlungen treten, um vor Ende des Mietvertrages zu gewährleisten, dass an dieser Stelle eine sichere Wegeverbindung zwischen Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick dauerhaft erhalten wird.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110325</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 12:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Legale Free Open Air Fläche im Gleisdreieckpark</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/legale-free-open-air-flaeche-im-gleisdreieckpark/</link>
                <author>Initiatorin: Maria Bischof</author>
                <description>zur BVV am 25.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Der Bezirk richtet eine legal und niedrigschwellig nutzbare Free Open Air Fläche auf der teilversiegelten Fläche östlich des Parkmanagement-Gebäudes des Parks im Gleisdreieck ein. Es wird ein standardisiertes, digitales Anzeigeverfahren mit kurzfristiger Bearbeitbarkeit geschaffen. Eine Anmeldung einer nichtkommerziellen Veranstaltung ist zwischen 72 und 24 Stunden vorher möglich. Das Regelwerk orientiert sich an praxiserprobten Elementen wie in Halle und Bremen, insbesondere an Ortsbindung, Kurzfristanzeige, klare Obergrenze der Gästezahl, Lärmvorgaben, Natur- und Flächenschutz, Nachweispflichten und dem Grundsatz der Durchführung erst nach behördlicher Bestätigung. Musikveranstaltungen sollen bis 22 Uhr und auch an Sonntagen erlaubt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Ziel der Festlegung einer legalen Fläche für Free Open Airs ist die kulturpolitisch gewünschte Ermöglichung nichtkommerzieller Open Air Kultur bei gleichzeitiger Lenkung, Konfliktreduzierung, Gefahrenminimierung und Entlastung von Anwohner*innen, Verwaltung, Einsatzkräften und Grünflächen.</p>
<p>Eine geeignete Fläche dafür befindet sich im Park am Gleisdreieck auf der versiegelten Fläche nördlich des Skateparks. Vorhandene Infrastruktur wie Rettungswege, Erste-Hilfe-Station mit Defibrillator, Toiletten, Wasserspender, Mülleimer, ein Kiosk und das direkt benachbarte Parkmanagement prädestinieren diese Fläche ebenso für Musiknutzung, wie die erhebliche Entfernung zur nächsten Wohnbebauung und die Lage an einer ohnehin lärmintensiven (aber bestens gesicherten) Bahntrasse. Die Fläche liegt noch in unseren Bezirksgrenzen. Die gute Anbindung an den ÖPNV durch S+U Yorckstraße ermöglicht die bezirksübergreifende Nutzung des Angebotes für Menschen aller Altersgruppen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110328</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 12:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Prioritäten richtig setzen: Keine Olympia-Bewerbung - Investitionen sofort in den Breitensport und die Schulsanierung lenken</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/prioritaeten-richtig-setzen-keine-olympia-bewerbung-investitionen-sofort-in-den-breitensport-und-die-schulsanierung-lenken/</link>
                <author>Initiatorin: Fraktion Die Linke</author>
                <description>zur BVV am 25.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird ersucht,</p><ol><li>sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie auf allen politischen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, die Bewerbung Berlins für die Olympischen und Paralympischen Spiele nicht weiterzuverfolgen und zurückzuziehen.</li><li> sich präventiv dagegen auszusprechen, dass bezirkliche Sportstätten, Grünflächen und öffentliche Plätze für olympische Wettbewerbe, als Fanzonen oder Logistikflächen zweckentfremdet oder durch temporäre Aufbauten blockiert werden.</li><li> sich beim Senat dafür einzusetzen, dass sämtliche für die Bewerbung und Durchführung der Spiele vorgemerkten Finanzmittel umgewidmet und direkt an die Bezirke weitergeleitet werden, um die Sanierung und den Neubau von Sportstätten für den Breiten-, Vereins- und Schulsport zu finanzieren.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Berlin steckt in einer tiefen Haushaltskrise. Es fehlt Geld für Schulsanierungen, funktionierende Bürgerämter und vor allem für die Instandhaltung der bezirklichen Sportinfrastruktur. Eine Bewerbung für Olympische Spiele bindet finanzielle und personelle Ressourcen, die Friedrichshain-Kreuzberg dringend für die Daseinsvorsorge benötigt.</p>
<p>Großevents wie Olympia führen erfahrungsgemäß zu Kostenexplosionen und hinterlassen oft "Weiße Elefanten". Die Mehrheit der Menschen in unserem Bezirk profitiert nicht von einem zweiwöchigen Event und teuren Tickets, sondern von sanierten Turnhallen, nutzbaren Sportplätzen und geförderten Vereinen im Kiez.</p>
<p>Der Bezirk lehnt es ab, wichtige lokale Infrastruktur und Erholungsflächen für Jahre in Baustellen oder Sperrzonen zu verwandeln, während der Breitensport auf der Strecke bleibt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110330</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 12:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. &quot;Bau-Turbo&quot;) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/umsetzung-des-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung-sog-bau-turbo-im-bezirk-friedrichshain-kreuzberg/</link>
                <author>Initiatorin: Gaby Gottwald</author>
                <description>zur BVV am 25.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschließt folgende Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Umsetzung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (sog. „Bau-Turbo“) vom <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=10&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 10/2025 anzeigen" rel="noreferrer">30.10.2025</a> und ersucht das Bezirksamt, in diesem Sinne zu handeln:</p>
<p>1. &nbsp;Bauanträge, die nach den Regelungen des Bau-Turbos eingereicht worden sind, werden in den Bauantragslisten gesondert ausgewiesen bzw. erkennbar als solche gekennzeichnet.</p>
<p>2. &nbsp;Die Genehmigung von Bauanträgen, bei denen die Anwendungs- und Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, um eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. des an dieser Stelle nicht funktionslos gewordenen Baunutzungsplans zugunsten des Wohnungsbaus entsprechend § 31 Abs. 3 BauGB gewähren zu können, setzt grundsätzlich den Abschluss städtebaulicher Verträge voraus. Private Vorhabenträger haben sich darin zur Erstellung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Höhe von mind. 30% der durch die Befreiung ermöglichten Wohnfläche und zur entsprechenden Beteiligung an den gegebenenfalls entstehenden Infrastrukturfolgekosten zu verpflichten. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin zur Erstellung mietpreis- und belegungsgebundenen sowie mietpreisgedämpften Wohnraums. Davon unbenommen müssen derartige Vorhaben mit den bezirklichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sein.</p>
<p>3. &nbsp;Die Genehmigung von Bauanträgen, bei denen die Anwendungs- und Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, um zugunsten der Schaffung von Wohnungen entsprechend § 34 Abs. 3b BauGB eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung gewähren zu können, setzt grundsätzlich den Abschluss städtebaulicher Verträge voraus. Private Vorhabenträger haben sich darin zur Erstellung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Höhe von mind. 30% der durch die Befreiung ermöglichten Wohnfläche und zur entsprechenden Beteiligung an den gegebenenfalls entstehenden Infrastrukturfolgekosten zu verpflichten. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin zur Erstellung mietpreis- und belegungsgebundenen sowie mietpreisgedämpften Wohnraums. Davon unbenommen müssen derartige Vorhaben mit den bezirklichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sein.</p>
<p>4. &nbsp;Über den Abschluss der unter 2. und 3. erwähnten Dispensverträge und die darin getroffenen Vereinbarungen sowie den Stand der Umsetzung der entsprechenden Bauvorhaben wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen in regelmäßigen Abständen in Kenntnis gesetzt.</p>
<p>5. &nbsp;Bei Vorhaben zugunsten des Wohnungsbaus, die den Grundzügen der Planung eines festgesetzten Bebauungsplans bzw. des an dieser Stelle nicht funktionslos gewordenen Baunutzungsplans widersprechen und nun nach § 31 Abs. 3 BauGB beurteilt werden sollen, genauso wie bei Vorhaben, die bislang zwingend entweder die Aufstellung eines Bebauungsplanes, die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes oder die Neueinleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfordert hätten und nun nach Maßgabe von § 246e BauGB geprüft und beschieden werden können, wird der Aufgabe der Gemeinde, die Vorstellungen der gegenwärtigen wie zukünftigen städtebaulichen Entwicklung festzulegen, durch folgendes Vorgehen Rechnung getragen und damit das Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB wie folgt geregelt:</p>
<p>a) &nbsp;Sobald eine entsprechende Bauvoranfrage oder ein entsprechender Bauantrag eingereicht worden ist, unterrichtet das Bezirksamt den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und klärt über gegebenenfalls vorliegende bezirkliche Planungen (z.B. städtebauliche Rahmenplanung, abgestimmte städtebaulichen Konzepte, Bebauungspläne) auf.</p>
<p>b) &nbsp;Das Bezirksamt prüft, ob das Vorhaben mit den bezirklichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist und die Voraussetzungen für eine Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB bzw. § 246e BauGB erfüllt.</p>
<p>c) &nbsp;Das Prüfergebnis und eine Beschlussempfehlung zum weiteren Vorgehen (Ablehnung, Genehmigung, gegebenenfalls Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens) werden der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Bezirksamt hat dieser Beschlussfassung zu entsprechen.</p>
<p>Vorhaben können nur dann nach Maßgabe des § 246e BauGB beschieden werden, wenn die Regelungen des Modells der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung finden, die private Vorhabenträger zur Erstellung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Höhe von mind. 30% der Wohnfläche und zur Beteiligung an den Infrastrukturfolgekosten verpflichten. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin zur Erstellung mietpreis- und belegungsgebundenen sowie mietpreisgedämpften Wohnraums. Der Öffentlichkeit muss im laufenden Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.</p>
<p>6. &nbsp;Der Bau-Turbo dient vorrangig der Innenentwicklung im Sinne einer städtebaulich sowie sozialräumlich angemessenen Nachverdichtung bestehender Quartierszusammenhänge. Eine Priorisierung von Bauvorhaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nach den Regelungen des sogenannten Bau-Turbo soll diesem Grundsatz folgen und nur dann in Betracht gezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:</p>
<p>a) &nbsp;gute Erschließungssituation</p>
<p>b) &nbsp;vorhandene Infrastruktur</p>
<p>c) &nbsp;Bebauung erfolgt ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen oder auf bereits erschlossenen und entwickelten Grundstücken</p>
<p>d) &nbsp;bereits vorliegende Planungskonzepte bzw. Planungsvorgeschichte</p>
<p>e) &nbsp;die Festlegungen und Ziele städtebaulicher oder sozialer Erhaltungssatzung werden durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt</p>
<p>f) &nbsp;Kooperationsbereitschaft des Vorhabenträgers / der Vorhabenträgerin</p>
<p>7. &nbsp;Vorhaben, die auf Grundlage von § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b oder § 246e BauGB positiv beschieden werden können, sind dann im Sinne des Erreichens von Zielen der sozialen Daseinsvorsorge vorrangig gegenüber anderen Vorhaben zu behandeln, wenn die Erstellung und langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums in einem Maße erfolgt, die die Quote der kooperativen Baulandentwicklung signifikant übertrifft. Das ist in erster Linie der Fall bei Akteuren, deren Handeln explizit der sozialen Wohnraumversorgung dient bzw. auf langfristigen Bestandserhalt und eine Bewirtschaftung zu Kostenmieten abzielt (landeseigene Wohnungsunternehmen, Stiftungen, Genossenschaften, Mietshäuser-Syndikats-Modelle).</p>
<p>8. Um zu verhindern, dass sich das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ als Treibstoff für weitere Bodenspekulation erweist, haben sich Vorhabenträger / Vorhabenträgerinnen, deren Vorhaben auf Grundlage von § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b oder § 246e BauGB positiv beschieden werden können, zu verpflichten, spätestens zwei Jahre nach erstmaligem Eintreten der Bestandskraft der Baugenehmigung mit der baulichen Umsetzung zu beginnen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die Zustimmung aufgehoben oder mit Vertragsstrafe belegt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Bundesregierung verkauft die unlängst in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen des sogenannten Bau-Turbo als dringend benötigtes Beschleunigungsmittel für den Wohnungsbau, bleibt Antworten auf dessen sozial- und klimapolitische Implikationen aber schuldig. Wer jedoch ausschließlich das Versprechen einer quantitativen Steigerung der Wohnraumproduktion im Blick hat, blendet das Risiko aus, zur Verschärfung der Bodenspekulation beizutragen, sozialräumlicher Segregation Vorschub zu leisten, städtebaulich unangemessene und belastende Entwicklungen zu begünstigen, kommunalpolitische Gestaltungs- und Mitbestimmungsspielräume einzuengen oder die Einbeziehung der Öffentlichkeit praktisch zu entwerten.</p>
<p>Seit dem In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wird deshalb diskutiert, welche Risiken und welche Potenziale es birgt – besonders im Hinblick auf ein kommunalpolitisches Handeln, das die Versorgung breiter Bevölkerungsgruppen mit bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum als Teil der sozialen Daseinsvorsorge zum Ziel hat und gleichzeitig eine sozial und ökologisch nachhaltige und zukunftssichere Stadtentwicklung zu gewährleisten versucht.</p>
<p>Die hier genannten Grundsätze und Verfahrensregelungen sollen dazu beitragen, die in dieser Hinsicht bestehenden Handlungsbedarfe bei der Umsetzung und Anwendung des sogenannten Bau-Turbo zu benennen, eventuelle Unklarheiten auszuräumen und mögliche Lücken in den Verfahrensabläufen und bei den Entscheidungsgrundlagen zu schließen. Damit wird gewährleistet, dass sozialen Wohnraumbedarfen, städtebaulicher Qualität und Klimaschutzzielen als zentralen Kriterien guter Stadtentwicklung Rechnung getragen wird und die demokratische Mitsprache und Kontrolle bei der Definition der bezirklichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung Friedrichshain-Kreuzbergs sichergestellt wird.</p>
<p>Die BVV erkennt an, dass die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der planenden und genehmigenden Stellen in der Verwaltung eine wichtige Voraussetzung ist, um die Anwendung und Umsetzung des Bau-Turbo im vorangehend dargelegten Sinne ermöglichen und entsprechende Wirkungen erzielen zu können. Für entsprechende Vorhaben sollte nach Auffassung der BVV deshalb bereits vor Einreichung des Antrages eine umfängliche Vorberatung und Abstimmung mit dem Bezirksamt erfolgen. Die Vorhabenträgerin / den Vorhabenträger sollte in diesem Zusammenhang über die hier niedergelegten Grundsätze und Verfahrensregelungen aufgeklärt werden. Angesichts der engen Terminkette, die sich aus der in § 36a Abs. 1 Satz 4 BauGB genannten Genehmigungsfrist von 3 Monaten insbesondere für die angemessene und sachgerechte Prüfung, Öffentlichkeits- und Gremienbeteiligung in Falle der Anwendung von § 246e BauGB hält es die BVV für ratsam, gegebenenfalls Vereinbarungen mit Antragstellenden zur Aussetzung der Fristen zu treffen oder das Mittel der fristwahrenden Ablehnung der Zustimmung zur Vermeidung des Eintretens einer Genehmigungsfiktion anzuwenden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110331</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 12:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Kiezkantine im Rathaus Kreuzberg</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/kiezkantine-im-rathaus-kreuzberg/</link>
                <author>Initiator: René Pérez Domínguez</author>
                <description>zur BVV am 25.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie in den leerstehenden Räumlichkeiten im zehnten Obergeschoss des Rathauses Kreuzberg, die bis 2017 für den Kantinenbetrieb genutzt wurden, wieder eine betriebsfähige Kantine eingerichtet werden kann.</p>
<p>Die Planung sollte sich an dem Ziel orientieren, möglichst zeitnah eine zugängliche und kostengünstige Kantine sowohl für die Beschäftigten in der Verwaltung als auch für die Bürger:innen im Kiez zu schaffen, etwa indem die Räumlichkeiten unter entsprechenden Auflagen kostenlos verpachtet werden. In einer entsprechenden Ausschreibung wären dabei eine möglichst erschwingliche Preisgestaltung, das Angebot gesunder, ausgewogener Mahlzeiten sowie tarifliche Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen für die Kantinenbeschäftigten zu berücksichtigen.</p>
<p>Die genannten Räumlichkeiten sollen bis zum Abschluss der Prüfung und des weiteren Entscheidungsprozesses erhalten bleiben und nicht für andere Zwecke umgebaut werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Wiedereinrichtung einer öffentlich zugänglichen Kantine im Rathaus Kreuzberg bietet die Chance, einen zentralen Ort der Versorgung und Begegnung im Bezirk zu schaffen. Angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten und Lebensmittelpreise besteht ein wachsender Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten, die eine warme, ausgewogene Mahlzeit zu einem erschwinglichen Preis ermöglichen. Gerade im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der durch soziale Heterogenität und eine überdurchschnittliche Armutsgefährdung geprägt ist, fehlt es an solchen für alle zugänglichen Versorgungsorten.</p>
<p>Eine Kiezkantine im Rathaus kann diese Lücke schließen. Weil sie unabhängig von Einkommen, Alter oder sozialem Status allen Menschen offensteht, können Bedürftigkeitsprüfungen vermieden werden – die Inanspruchnahme des Angebots wird dann nicht als stigmatisierend wahrgenommen. Die Kantine würde damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung alltäglicher Grundbedürfnisse leisten und könnte zugleich die zunehmende Abhängigkeit von überlasteten, oft ehrenamtlich organisierten Hilfsstrukturen wie der Tafel etwas abfedern. Durch eine kostengünstige Preisgestaltung und ein ausgewogenes Essensangebot kann sie insbesondere Menschen mit geringem Einkommen im Alltag konkret entlasten. Verbunden ist das auch mit einer Zeitersparnis für die Kantinenbesucher:innen, von der vor allem Alleinerziehende und Berufstätige profitieren – auch diejenigen, die sich immer teurer werdende Besuche in Restaurants für sich und ihre Kinder nicht regelmäßig leisten können.</p>
<p>Darüber hinaus kann eine solche Kantine als sozialer Treffpunkt wirken. Gemeinsames Essen schafft Begegnungen, fördert Austausch und wirkt sozialer Isolation entgegen. Dies ist insbesondere für ältere und alleinlebende Menschen, die immer stärker unter Einsamkeit leiden, von großer Bedeutung. Als Begegnungsraum kann eine Kantine dazu beitragen, Nachbarschaften zu stärken und Menschen unterschiedlicher Milieus und Generationen miteinander in Kontakt zu bringen. Die Verortung trägt zudem dazu bei, das Rathaus stärker als offenen Ort im Kiez zu verankern und so Berührungsängste zwischen der Stadtgesellschaft und Politik und Verwaltung abzubauen.</p>
<p>Von einem solchen Angebot profitieren auch die Beschäftigten im Rathaus: Sie erhalten wieder die Möglichkeit, unkompliziert und preiswert direkt im Haus zu essen, ohne auf deutlich teurere Angebote im Umfeld zurückgreifen zu müssen. Das kann sich positiv auf die Attraktivität des Arbeitsplatzes und die Mitarbeitendenzufriedenheit auswirken.</p>
<p>Die betreffenden Räumlichkeiten im zehnten Obergeschoss des Rathauses stehen seit 2017 leer und wurden bereits zuvor für den Kantinenbetrieb genutzt. Sie sind daher grundsätzlich für diesen Zweck geeignet. Damit die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme erhalten bleibt, sollen die Räumlichkeiten vorerst gesichert werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110323</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 12:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Neuordnung der Schuleinzugsgebiete in Friedrichshain mit umfassender Beteiligung aller Schulgemeinschaften gestalten</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/neuordnung-der-schuleinzugsgebiete-in-friedrichshain-mit-umfassender-beteiligung-aller-schulgemeinschaften-gestalten/</link>
                <author>Initiatorin: Ulrike Juda</author>
                <description>zur BVV am 25.03.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Falle einer notwendigen Neuordnung der Schuleinzugsgebiete im Ortsteil Friedrichshain einen umfassenden, beteiligungsorientierten Planungsprozess mit allen Schulgemeinschaften in Friedrichshain aufzusetzen. Dieser Prozess soll über die gesetzlich vorgeschriebenen formalen Beteiligungsverfahren der Verwaltung zur Neustrukturierung von Schuleinzugsgebieten hinausgehen.&nbsp;</p>
<p>Der Beteiligungsprozess soll transparent gestaltet werden, geeignete Formate und Methoden der Mitwirkung (z. B. Werkstattgespräche, Beteiligungsforen oder schulübergreifende Dialogformate) sowohl für die Schulgemeinschaften, der bezirklichen Schulgremien als auch für Friedrichshainer Kinder sowie Familien umfassen.&nbsp;</p>
<p>Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, die Perspektiven, Entwicklungspotentiale und Bedarfe aller Schulgemeinschaften in Friedrichshain frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und eine möglichst breite Akzeptanz für die Neuordnung der Schuleinzugsgebiete zu erreichen. Ein solcher Prozess sollte neben der unmittelbaren Neuordnung der Einzugsgebiete auch mittel- und langfristige Entwicklungsperspektiven aller Schulen in Friedrichshain mit der gebotenen Flexibilität in Bezug auf Schüler*innenzahlen und der benötigten Raumbedarfe in den Blick nehmen, um Schulschließungen perspektivisch zu verhindern und bestehende Standortkapazitäten nachhaltig zu nutzen und zu erhalten.</p>
<p>Dabei sollen u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:</p><ul class="list-normal"><li>Entwicklung der Schüler*innenzahlen im Ortsteil Friedrichshain, auch unter Beachtung von Wohnungsneubauvorhaben</li><li>Schulwegsicherheit, konkret kurze und sichere Schulwege für Grundschüler*innen</li><li>Entwicklungsperspektiven von Schulen zur Gemeinschaftsschule und Verbundoberstufen</li><li>Schulprofile und Schulkonzepte</li><li>Sozialräume und Inklusion</li><li>Schulstandortpotentiale und Raumbedarfe</li><li>Instrumente der Schulentwicklungsplanung</li></ul><p>&nbsp;Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen eine tragfähige Grundlage für die Neustrukturierung der Schuleinzugsgebiete bilden.&nbsp;</p>
<p>Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung ein erstes Konzept für diesen umfassenden Beteiligungsprozess im Juni 2026 vorzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Schulentwicklungsplanung im Ortsteil Friedrichshain steht aufgrund der dynamischen Bevölkerungsentwicklung und veränderter Bedarfe vor erheblichen Herausforderungen, darunter insbesondere sinkende Grundschüler*innenzahlen und hohe Schulplatzbedarfe im Oberstufenbereich.</p>
<p>Die Neuordnung der Schuleinzugsgebiete stellt einen wichtigen Baustein der bezirklichen Schulentwicklungsplanung dar. Damit Entscheidungen langfristig tragfähig sind und von den betroffenen Schulgemeinschaften und Familien mitgetragen werden, ist es sinnvoll, über die formalen Beteiligungsschritte hinaus einen strukturierten sowie transparenten Dialog und Planungsprozess zu führen. Ein frühzeitiger umfassender Austausch soll dazu beitragen, lokale Perspektiven, Potentiale und Bedarfe einzubeziehen, im Austausch gemeinsame Lösungen zu entwickeln, welche den sozialräumlichen, pädagogischen, verkehrsinfrastrukturellen Anforderungen gerecht werden und damit letztendlich zu einer langfristig gerechten Bildungslandschaft im Bezirk beitragen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109887</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 15:57:00 +0100</pubDate>
                <title>Gedenkplakette für Werner Seelenbinder anbringen!</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/gedenkplakette-fuer-werner-seelenbinder-anbringen/</link>
                <author>Initiatorin: Maria Bischof</author>
                <description>zur BVV am 25.02.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die Gedenkplakette für Werner Seelenbinder an der Fassade seines letzten Wohnhauses in der Palisadenstraße 56 in Friedrichshain wird neu konzipiert und wieder angebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Weltklasse-Ringer und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime Werner Seelenbinder war ein Held aus unserem Bezirk. Von den 30er Jahren bis zu seiner Ermordung durch die Faschisten wohnte er in Friedrichshain und organisierte Ringkämpfe auf dem Boxhagener Platz. Er nutzte seinen großen sportlichen Erfolg und die damit verbundenen, internationalen Reisen für den Kampf gegen die Nazis. 1938 gründete er eine eigene Widerstandsgruppe, die 1942 von der Gestapo zerschlagen wurde. Am 4. Februar1942 wurde er in seiner damaligen Wohnung in der Palisadenstraße 56 in Friedrichshain festgenommen. Nach zweijähriger Haft in Zuchthäusern und Konzentrationslagern wurde der sechsfache Deutsche Meister im Ringen trotz mehrerer Gnadengesuche zum Tode verurteilt und am 24. Oktober 1944 ermordet.</p>
<p>Werner Seelenbinder war ein Idol des Arbeitersports und mutiger Antifaschist bis zu seiner letzten Stunde. Sein Tod darf nicht in Vergessenheit geraten, nur weil seine Geschichte und sein Name in der DDR zu Propagandazwecken instrumentalisiert wurden. Gerade in Zeiten eines gesellschaftlichen Rechtsrucks, in denen „Nie wieder ist jetzt“ zum traurigen geflügelten Wort geworden ist, liegt es in der Verantwortung des Bezirks, in seinem öffentlichen Raum durch aktive Erinnerungskultur an antifaschistische Biographien zu erinnern.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109886</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 15:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterbrechung der Linie der Tram 21 schnell beenden</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/unterbrechung-der-linie-der-tram-21-schnell-beenden/</link>
                <author>Initiator: Karl-Heinz Ludewig</author>
                <description>zur BVV am 25.02.2026</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und der BVG für eine provisorische Sanierung der Gleisanlagen im Bereich Holteistraße bis Marktstraße einzusetzen, um möglichst schnell wieder einen durchgehenden Betrieb der Straßenbahnlinie 21 zu gewährleisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Seit <a href="https://bvv-friedrichshain-kreuzberg.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=11&amp;DD=22" target="_blank" title="Sitzungskalender 11/2025 anzeigen" rel="noreferrer">22.11.2025</a> ist der Betrieb der Tram 21 zwischen den Haltestellen Holteistraße und Marktstraße in Friedrichshain bzw. Lichtenberg unterbrochen. Eine provisorische Sanierung der Gleisanlagen, wie sie z.B. in der Gehrenseestraße vorgenommen wurde, würde wieder einen durchgehenden Betrieb ermöglichen. Dieser ist möglichst schnell herzustellen, denn die über 1 Kilometer lange Unterbrechung wird zu Fahrgastverlusten führen, da mehrmalige Umstiege notwendig sind und der Bahnhof Ostkreuz noch schlechter als bisher erreicht wird. Die Gleisanlagen sind kein totaler Sanierungsfall, denn sie werden weiterhin für Überführungsfahrten genutzt. Es ist zu befürchten, dass die Unterbrechung der Linie viele Jahre andauern wird, weil beim Ersatz durch Neubau einer direkten Anbindung des Ostkreuzes über die Sonntagstraße kein Planfeststellungsbeschluss in Sicht ist. Statt Wachstum im öffentlichen Verkehr zu erreichen, wird das Angebot geschrumpft. Die Stilllegung eines Abschnittes der Tram 21 ist ein weiterer Beleg für die desaströse Verkehrspolitik des Berliner Senats.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109414</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 10:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Sozialrecht stärken - Widerspruchsbeiräte erhalten</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/sozialrecht-staerken-widerspruchsbeiraete-erhalten/</link>
                <author>Initiator: René Pérez Domínguez</author>
                <description>zur BVV am 10.12.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Widerspruchsbeiräte nach dem SGB IX und dem SGB XII, die bislang im Paragraph 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz geregelt waren, unverändert fortzuführen.</p>
<p>Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung in dem Ausführungsgesetz des SGB XII getroffen wird und des Weiteren die Widerspruchsbeiräte nach SGB IX erhalten bleiben.</p>
<p>Anschließend soll über eine mögliche Reform der Widerspruchsbeiräte mit den LIGA-Verbänden und den Stadträt:innen für Soziales ein Einvernehmen hergestellt werden, bevor der Senat einen Gesetzesvorschlag für die Reform vorlegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Im Zuge der Verwaltungsreform wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz zum 1.1. 2026 durch das Landesorganisationsgesetz abgelöst. Die vormalig bestehende gesetzliche Grundlage für die Widerspruchsbeiräte nach Paragraph 34 AZG entfällt, ohne dass eine andere Regelung getroffen wurde. Da das Landesrecht aber nichts Abweichendes bestimmt, bleibt gleichzeitig die bundesgesetzliche Pflicht nach § 116 SGB XII Absatz 2 weiter bestehen, nach der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Dritte, insbesondere aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, oder aus Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern, anzuhören sind.</p>
<p>Das Bezirksamt soll das bisherige Verfahren der Widerspruchsbeiräte unverändert fortführen, um eine rechtssichere Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung und eine korrekte Bescheidung von Widersprüchen sicherzustellen und um die Rechte der Bürger:innen, die einen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Sozialamtes einlegen, zu wahren.</p>
<p>Das Bezirksamt soll sich für die erneute gesetzliche Verankerung der bisherigen Praxis einsetzen. Anschließend sollte ein möglicher Reformprozess auf Grundlage der Beteiligung der Expert:innen und der Bezirke aufgesetzt werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109413</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 10:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine Bundeswehrwerbung an unseren Schulen</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/keine-bundeswehrwerbung-an-unseren-schulen/</link>
                <author>Initiator: Kolja Fuchslocher</author>
                <description>zur BVV am 10.12.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Das Bezirksamt wird beauftragt sicherzustellen, dass in und an den Schulen in unserem Bezirk keine Werbung für die Bundeswehr stattfindet. Dieses Werbeverbot ist auch von externen Dienstleistern einzuhalten (z.B. Betreiber von Infoscreens). Dies ist vertraglich festzuhalten, bei Verstößen ist die Zusammenarbeit zu beenden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Aktuelle Vorkommnisse wie zuletzt am Andreas-Gymnasium zeigen, das Werbeverbot für die Bundeswehr an Schulen wird nicht eingehalten. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier eindeutig und zu achten. Als Bezirk ist es unsere Pflicht zu handeln und die wiederholt angebrachten Ermahnungen des UN-Kinderrechteausschusses entsprechend umzusetzen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109412</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 10:57:00 +0100</pubDate>
                <title>Kommunales Vorkaufsrecht Schönleinstraße 19</title>
                <link>https://www.linke-kommunal.de/unsere-initiativen/antraege/detail/news/kommunales-vorkaufsrecht-schoenleinstrasse-19/</link>
                <author>Initiatorin: Kerima Bouali</author>
                <description>zur BVV am 10.12.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:</strong></p>
<p>Die BVV unterstützt ausdrücklich die Initiative des Bezirksamts, das bestehende kommunale Vorkaufsrecht für das Mietshaus Schönleinstraße 19 auszuüben. Das Gebäude liegt im Sozialen Erhaltungsgebiet Graefestraße und ist von spekulativen Entwicklungen bedroht, die zur Verdrängung der bestehenden Bewohnerschaft führen können.</p>
<p>Mit dem Verkauf des Hauses an den Käufer Orania Yield Co GmbH besteht die akute Gefahr, dass die jetzigen Mieter*innen verdrängt werden und bezahlbarer Wohnraum verloren geht. Laut eigenem Bekunden des Käufers, geht es ihm beim Erwerb von Immobilien um die Aktivierung wirtschaftlicher Potenziale, was in der Regel mit wertsteigernden baulichen Maßnahmen und entsprechenden Mietsteigerungen erreicht werden soll. Das Haus Schönleinstraße bietet für diese Verwertungsstrategie aufgrund des Sanierungsbedarfs entsprechende Spielräume.</p>
<p>Das Bezirksamt wird daher gebeten, den Erwerb zugunsten einer geeigneten gemeinwohlorientierten Genossenschaft oder kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sicherzustellen, um den langfristigen Schutz der Mieter*innen sowie eine dauerhaft sozialverträgliche Bewirtschaftung des Hauses zu gewährleisten.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
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