Zumutbare Wegezeiten und gelingende Bildungsübergänge für Schüler*innen und Lehrkräfte in der Oberstufe

Antrag abgelehnt DS/0204/VI

Initiatorin: Ulrike Juda

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, dass bei Verbundoberstufen und Kooperationsoberstufen maximal zwei Standorte zugelassen werden und die Wegezeiten im Stundenplan berücksichtigt werden müssen. Ziel soll es sein, nur den nötigsten Unterricht im Verbund zu organisieren.

 

Begründung:

Um an mehreren Schulen den Zugang zum Abitur zu erleichtern, werden immer wieder Kooperationsoberstufen und Verbundoberstufen eingerichtet. Bildungsgerechtigkeit ist nur erreichbar mit gelingenden Bildungsübergängen. Dazu gehört, dass die Schüler*innen mit dem Eintritt in die Oberstufe weiterhin ihre Lehrer*innen und ihre gewohnte Umgebung behalten, um einen gelingenden Übergang zu gewährleisten. Eine Auslagerung kompletter Stufen ist für Schüler*innen annähernd gleichbedeutend mit einem Schulwechsel.

Gleichzeitig muss der Fokus auf die Machbarkeit hinsichtlich der Wegezeiten für die Schüler*innen und die Lehrer*innen im Auge behalten werden. Dabei dürfen die Pausenzeiten nicht für die Wegezeiten verrechnet werden.

 

BVV 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt Überweisung in:

  • Ausschuss für Schule

 

Drucksache beim Bezirksamt