Vorkaufsrecht gegen Gentrifizierung und für soziale Stadtentwicklung sichern

Beschluss DS/0026/VI

Initiator: René Jokisch

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche und klarstellende Regelung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten einzusetzen, so dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 beim Verkauf von Wohnhäusern die Politik des (auch preislimitierten) Vorkaufs und des Abschlusses von Abwendungsvereinbarungen fortgesetzt werden kann.

Das Vorkaufsrechts ist ein unverzichtbares Instrument gegen Gentrifizierung bei Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten. Dabei sind vor allem zu erwartende zukünftige Entwicklungen des betreffenden Grundstücks in den Blick zu nehmen.

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg appelliert an alle kommunalen Volksvertretungen und Gemeinden sich der Forderung nach einer Sicherung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten anzuschließen.

 

Begründung:

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNE und FDP sieht auf Bundesebene lediglich vor zu prüfen, „ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.“

Der damit in Frage gestellte Handlungsbedarf ist jedoch aus Sicht der betroffenen Mieter:innen, der betroffenen Kommunen und Gemeinden und der mietenpolitischen Initiativen des Landes offensichtlich.

Das Land Berlin hat am 23. November 2021 im Bundesrat einen Gesetzesentwurf (811/21) vorgelegt, um die notwendige Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Drucksache beim Bezirksamt