Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez: Beschluss des Ergebniskonzepts und Beauftragung zur Umsetzung
Initiator: René Jokisch
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache 1211/VI wird nicht zur Kenntnis genommen und der Beschluss des Bezirksamtes wird gemäß § 12 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz aufgehoben und durch folgenden Beschluss ersetzt:
1. Kenntnisnahme der Ergebnisse der durchgeführten Planungsleistungen.
2. Das aktualisiertes Verkehrskonzept für den Ostkreuz-Kiez mit Einbahnstraßen, Modalfiltern, Fußgängerzonen und kfz-freien Bereichen gemäß Anlage 2 ist zu überarbeiten, so dass
- in der Niederbarnimstraße anstelle der Quersperre wie im Ursprungskonzept vorgesehen Maßnahmen zur Temporeduktion und eine anschließende Einbahnstraße vorgesehen werden;
- eine Durchquerung von der Modersohnstraße bis zur Wühlischstraße für den KfZ-Verkehr möglich bleibt;
- in der Scharnweberstraße eine für den KfZ-Verkehr durchfahrbare Schulzone eingerichtet wird;
- in der Gabriel-Max-Straße zwischen Boxhagener und Grünberger Straße eine nach Norden verlaufene Einbahnstraße eingerichtet und zwischen Grünberger und Wühlischstraße eine nach Süden verlaufende Einbahnstraße eingerichtet wird.
Für die in der ersten Phase der Umsetzung geplanten Maßnahmen im Teilgebiet A (Gebiet zwischen Frankfurter Allee und Boxhagener Str.) ist zudem die Beteiligung der in dem Gebiet tätigen Pflegebetrieben vorzunehmen, um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Organisation des Pflegebetriebs festzustellen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Zusätzlich ist eine Beteiligung der Handwerkskammer zum gesamten Vorhaben durchzuführen.
Der BVV sind die Stellungnahmen aus diesen Beteiligungen und aller Träger öffentlicher Belange und die daraus ggf. entwickelten Änderungen in den Planungen in einer VZK vorzulegen.
3. Für die Umsetzung des Konzepts sind die notwendigen Entwurfsplanungen zu fertigen. Nach Bestätigung der Ergebnisse der Überarbeitung durch die BVV sind die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu erlassen und die notwendigen Bauaufträge zu vergeben.
4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt beauftragt.
Begründung:
Nach Bezirksverwaltungsgesetz ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Absatz 3 befugt, Entscheidungen des Bezirksamtes aufzuheben und selbst zu entscheiden, insbesondere im Falle, dass Maßnahmen dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen (§13 Absatz 2).
Mit dem vom Bezirksamt beschlossenen Ergebniskonzept werden entscheidende Prinzipien des bezirklichen Konzepts zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung nicht eingehalten:
• Die Anzahl der Maßnahmen ist möglichst gering zu halten. Grundsätzlich ist der geringste Eingriff mit der größten Wirkung zu identifizieren
• Bei Modalfiltern ist darauf zu achten, dass Diagonalsperren statt Quersperren verwendet werden und Wendekreise vermieden werden.
• Sinnvolle Liefererschließungen müssen mitgedacht werden.
• Umwegfahrten sind minimal zu halten, um entstehende Zusatzbelastungen zu vermeiden. Es soll daher folgendermaßen vorgegangen: Schritt 1: Es gibt theoretisch noch Möglichkeiten für Durchgangsverkehr, von denen wir jedoch nicht erwarten, dass sie genutzt werden (weil unattraktiv) > Dies ist die Grundlage für das Bezirkskonzept. Schritt 2: Wenn weiterhin viel Durchgangsverkehr beobachtet wird, reagieren wir mit schärferen (ungünstigeren, da mehr Umwege erzeugenden) Maßnahmen. Dies kann erst nach Umsetzung und Beobachtung von Schritt 1 erfolgen.
VerkehrOrd 06.11.2024
PHIRW 14.11.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ersetzungsantrag wird abgelehnt.
BVV 27.11.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Ersetzungsantrag wird abgelehnt.