Verbesserung der Personalsituation an den Berliner Musikschulen - Umsetzung des 20%-Ziels von festangestellten Musikschullehrer*innen nur mit den Bezirken und nicht gegen sie - (Resolution - DS/0334/V)

Initiator*innen: Fraktion DIE LINKE (Regine Sommer-Wetter), Fraktion Bündnis`90/Die Grünen (Werner Heck), SPD-Fraktion (Sebastian Forck)

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt, dass die von Musikschulen, der Konferenz der Bezirksbeauftragten Musik (KBBM) beim Landesmusikrat Berlin und den Stadträt*innen für Kultur und Bildung immer wieder artikulierten Forderungen nach einer Verbesserung der Personalsituation an den Musikschulen (mindestens 20% Festanstellung von Musikschullehrkräften, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Musikschullehrkräfte) Eingang in die Koalitionsvereinbarung und die Richtlinien der Regierungspolitik gefunden haben.

Da gegenwärtig der Doppelhaushalt 2018-19 aufgestellt wird, gilt es jetzt die Weichen für die effektive Umsetzung des Ziels 20 % Festanstellung von Musikschullehrkräften zu stellen.

In diesem Zusammenhang haben sich erstmals die Stadträt*innen für Kultur und Bildung aller Berliner Bezirke zusammengetan, um gemeinsam auf das Schreiben von Kultursenator Lederer zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik in Bezug auf eine verbesserte Personalausstattung der Berliner Musikschulen zu antworten.

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt den gemeinsamen Brief aller Berliner Stadträte und Stadträtinnen an den Senator für Kultur zur besseren Absicherung der Lehrkräfte an den bezirklichen Musikschulen und bekennt sich zu den darin erhobenen Forderungen.

Nur auf der Basis ausreichender finanzieller Ressourcen sind die Bezirke in der Lage, die nun auch vom Senat gewünschten Verbesserungen der sozialen Absicherung der Lehrkräfte an den Musikschulen umzusetzen. Die dazu notwendigen Finanzmittel müssen ausdrücklich jenseits der Budgetierung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, der für die Schaffung der festen Stellen erforderliche Mehrbedarf durch eine Anhebung des Bezirksplafond in gleicher Höhe erfolgen, die ausschließlich für die Schaffung der angestrebten 20% festangestellten Musikschullehrer*innen verwendet werden darf.

Eine Verminderung des Angebots der Musikschulen oder gar eine Erhöhung der Gebühren für die Angebote der Musikschulen zur Finanzierung der Verbesserungen der sozialen Absicherung der Lehrkräfte an den Musikschulen muss ausgeschlossen werden. Die Interessen und Bedürfnisse von Nutzer*innen und Beschäftigt*en, von Lehrer*innen und Schüler*innen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur so kann die angestrebte Reform der Erfolg werden, den alle Beteiligt*en anzustreben versprechen.