Toiletten zur kostenlosen Nutzung für obdach- und wohnungslose Menschen | Bezug DS/2090/V
Initiator*innen: DIE LINKE
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 mit der Drucksache DS/2090/V Toiletten zur kostenlosen Nutzung für obdach- und wohnungslose Menschen folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für Obdachlose bzw. Wohnungslose an passenden Stellen im Bezirk Toiletten für die kostenfreie Benutzung bereitzustellen, z.B. durch Miet-WCs. Eine Einbindung von Trägern, die sich um die Belange der von bspw. Obdachlosigkeit betroffenen Menschen vor Ort kümmern und Sozialarbeit zur Bedarfsabfrage, Auswahl konkreter Standorte, Unterstützung der Betroffenen sowie besseren Erreichbarkeit und Kommunikation, soll diesbezüglich geprüft werden. Auf entsprechende Angebote ist zielgruppenspezifisch aufmerksam zu machen. Mittelfristig ist für Obdachlose/Wohnungslose auf eine kostenfreie Benutzung der WC-Anlagen von kommerziellen Anbieter*innen hinzuwirken. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten.
A). Hierzu wird berichtet: Das Straßen- und Grünflächenamt, Ordnungsamt und Amt für Soziales erfassen im Rahmen ihres regelmäßigen Fachaustausches die Auswirkungen von Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum und versuchen, auf dieser Grundlage zu gemeinsamen Bewertungen und Vorgehensweisen zu gelangen. Vor diesem Hintergrund soll die Aufstellung mobiler Toiletten für obdachlose Menschen im Sinne der DS/2090/V im Rahmen eines temporären Pilotprojektes überprüft werden. Dabei sollen auch bestehende derartige Angebote (z. B. die mobile Toilette am Warschauer Platz) auf ihre Auswirkungen hin bewertet werden. Diese Bewertung wird neben sozialen auch ordnungsrechtliche Aspekte des öffentlichen Raumes umfassen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird über eine Verlängerung des Pilotprojektes bzw. ggf. Verstetigung eines solchen Angebotes entschieden.
Es wird im Rahmen des Pilotprojektes u. a. darüber zu diskutieren sein, welche Zielsetzung sich mit der Aufstellung mobiler Toiletten verbindet und wie der Erfolg der Maßnahme gemessen werden soll. Grundsätzlich besteht Einigkeit insoweit, als die Aufstellung von Toiletten nicht auf oder an Spielplätzen, an Kitas und Schulen / öffentlichen Grünflächen erfolgen kann. Inwieweit mobile Toiletten dauerhaft oder nur als temporäres Angebot eingerichtet werden sollten, muss ebenfalls überprüft werden. Positive Erfahrungen wurden mit einer klaren und direkten Ansprache an die potenziellen Nutzenden gemacht. Ein entsprechend kurzer aber klarer Regelkanon wird als sinnvoll erachtet.
Schließlich wird der Bezirk aber auch auf den Senat einwirken müssen, um bestehende öffentliche Toiletten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für eine mobile Toilette betragen aktuell ca. 2.000 € im Jahr. Aktuell wird derzeit eine mobile Toilette aus dem Haushalt des Amtes für Soziales finanziert, eine weitere durch das Straßen- und Grünflächenamt. Für den Haushalt 2022/23 steht hier beim Amt für Soziales kein Etat zur Verfügung.
Wir bitten den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
B). Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG
C.) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie Klima- und Umweltauswirkungen:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
c) Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels: keine
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.01.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit