Sofortzuschlag und Einmalzahlungen auch in der Jugendhilfe

Antrag angenommen | DS/0360/VI

Initiator: Kolja Fuchslocher

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, Empfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach §39 Kinder- und Jugendhilfegesetz abhängig von der Art der Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungen nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz zukommen zu lassen und gegenüber dem Senat auf eine berlinweit einheitliche Umsetzung hinzuwirken.

 

Begründung:

Erwachsene Leistungsempfänger:innen der Grundsicherung erhalten nach dem Einmal- und Sofortzuschlagsgesetz einmalig einen Betrag von 200 Euro für die Belastungen im Rahmen der Pandemie, Kinder einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro zur Reduzierung von Kinderarmut. Empfänger:innen von Grundsicherung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten diese Leistungen in Berlin hingegen nicht, wie eine mündliche Anfrage in der letzten BVV ergab. Die Gesetzeslogik sieht aber eine Anlehnung der Grundsicherungsleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz an SGB II und XII vor. Daher muss nachjustiert werden und unser Bezirk sollte hier eine treibende Kraft sein.

 

Drucksache beim Bezirksamt