Programm und Auftrag der öffentlichen Musikschulen aufrechterhalten - Lehrkräfte nicht im Stich lassen!
Initiatorin: Regine Sommer-Wetter
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Honorarverträge der an den bezirklichen Musikschulen Beschäftigten spätestens bis zum Schuljahresbeginn 25/26 rechtssicher auszugestalten. Die bisherigen Konditionen müssen weiter gelten. Den Honorarbeschäftigten soll dies vor dem Ende des laufenden Schuljahres durch das Bezirksamt schriftlich bestätigt werden. Das Bezirksamt muss sicherstellen, dass der Unterricht in allen Fächern umfänglich gesichert, das heißt auch die Anzahl der Angebotsstunden mindestens auf dem Niveau des laufenden Schuljahres gehalten wird.
Gegenüber dem Senat wird sich das Bezirksamt darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Honorarverträge der Musikschullehrer*innen an Musikschulen in Festanstellungen umgewandelt werden, die dies wünschen, ohne dass dabei die Anzahl der Lehrkräfte reduziert wird.
Bei der Umwandlung der Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse dürfen den bereits tätigen Lehrkräften keine Nachteile entstehen. Es sollen, wenn nötig, für ihre Stellen vereinfachte Auswahlverfahren, ggf. nach Aktenlage, durchgeführt werden.
Des Weiteren wird sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass sich die von der Deutschen Rentenversicherung eventuell geforderten Nachzahlungen in der Basiskorrektur niederschlagen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2024 zu berichten.
Begründung:
Die Forderung nach der Verlängerung der Honorarverträge für die Lehrkräfte an den bezirklichen Musikschulen versteht sich aus Sicht der Linksfraktion nur als Übergangslösung. Die Kernforderung ist die nach der Umstellung auf Festanstellungen.
Die bezirklichen Musikschulen leisten einen wichtigen Beitrag für die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, der eben auch die musikalische Bildung für Menschen alle Bevölkerungsgruppen umfasst. Dieser öffentliche Bildungsauftrag wird seit Jahren mehrheitlich von Lehrkräften aufrechterhalten, die lediglich mit einem Honorarvertrag ausgestattet sind. Die Anstellungsform kommt einer Scheinselbstständigkeit gleich, denn die Honorarkräfte erfüllen die gleichen Aufgaben wie ihre festangestellten Kolleg:innen. Zudem müssen sie die Last der Kranken- und Sozialversicherung allein tragen und haben nur befristete Arbeitsverhältnisse. Diese prekäre Beschäftigung ist aber auch zum Nachteil des Solidarsystems Rente, dem durch diese irregulären Beschäftigungsverhältnisse Millionen an Beiträgen verloren gehen. Die öffentliche Hand unterwandert in diesem Fall also, wenn sie nicht handelt, ihre eigenen Vorsorgesysteme und sorgt dafür, dass die Rente nicht mehr sicher ist. Dadurch hat das Land Berlin und damit auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über Jahrzehnte sehr viel Geld eingespart, dies aber zu Lasten der Solidarsysteme. Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2022 war hier richtungsweisend. Der Scheinselbstständigkeit von tausenden Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen muss ein Ende gesetzt werden.