Sozialrecht stärken - Widerspruchsbeiräte erhalten

Initiator: René Pérez Domínguez

zur BVV am 10.12.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Widerspruchsbeiräte nach dem SGB IX und dem SGB XII, die bislang im Paragraph 34 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz geregelt waren, unverändert fortzuführen.

Das Bezirksamt soll sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung in dem Ausführungsgesetz des SGB XII getroffen wird und des Weiteren die Widerspruchsbeiräte nach SGB IX erhalten bleiben.

Anschließend soll über eine mögliche Reform der Widerspruchsbeiräte mit den LIGA-Verbänden und den Stadträt:innen für Soziales ein Einvernehmen hergestellt werden, bevor der Senat einen Gesetzesvorschlag für die Reform vorlegt.

 

Begründung:

Im Zuge der Verwaltungsreform wird das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz zum 1.1. 2026 durch das Landesorganisationsgesetz abgelöst. Die vormalig bestehende gesetzliche Grundlage für die Widerspruchsbeiräte nach Paragraph 34 AZG entfällt, ohne dass eine andere Regelung getroffen wurde. Da das Landesrecht aber nichts Abweichendes bestimmt, bleibt gleichzeitig die bundesgesetzliche Pflicht nach § 116 SGB XII Absatz 2 weiter bestehen, nach der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Dritte, insbesondere aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, oder aus Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern, anzuhören sind.

Das Bezirksamt soll das bisherige Verfahren der Widerspruchsbeiräte unverändert fortführen, um eine rechtssichere Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung und eine korrekte Bescheidung von Widersprüchen sicherzustellen und um die Rechte der Bürger:innen, die einen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Sozialamtes einlegen, zu wahren.

Das Bezirksamt soll sich für die erneute gesetzliche Verankerung der bisherigen Praxis einsetzen. Anschließend sollte ein möglicher Reformprozess auf Grundlage der Beteiligung der Expert:innen und der Bezirke aufgesetzt werden.