Maßnahmen zur sofortigen Instandsetzung der Gräfestrasse 13

Antrag angenommen | DS/0254/VI

Initiatorin: Gaby Gottwald

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Regelungen des Berliner Wohnungsaufsichtsgesetzes gegenüber der Eigentümerin der Gräfestrasse 13 umfassend in Anwendung zu bringen. Das Ziel dabei ist, die Wohnungen im Vorderhaus der Gräfestrasse 13 unverzüglich instand zu setzen und sie in einem bewohnbaren Zustand den Mieter*innen zu übergeben. Dabei sollen alle Optionen geprüft werden, die das Wohnungsaufsichtsgesetz zur Verfügung stellt – von der Anordnung der Instandsetzung über die Ersatzvornahme bis hin zum Treuhändermodell.

 

Begründung:

Nach einem Wohnungsbrand Anfang 2020 stehen überwiegend die Mietwohnungen im Vorderhaus der Gräfestrasse 13 leer. Innerhalb von mehr als zwei Jahren wurde keine Wohnung instandgesetzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Eigentümerin zielorientiert Tätigkeiten verrichtet, die eine schnelle Rückkehr der Mieter*innen erlauben.  Das Vorderhaus ist zwar teileingerüstet, der Treppenaufgang ist jedoch ab dem 1. Stock verbarrikadiert. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die Eigentümerin „Menne Grundbesitzverwaltung Graefestr. GbR“- Amalienstrasse 15, 80333 München - der Herren Dr. Ing. Bernd Menne, Peter Menne, Georg Menne, die Brandschäden zum Anlass nimmt das Vorderhaus zu entmieten. Diese Befürchtung teilt nicht zuletzt auch der Baustadtrat.

Das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz wurde 2018 und 2020 geändert und verschärft, um der bezirklichen Wohnungsaufsicht einen größeren Handlungsspielraum zum Schutz des Wohnraums gegenüber Eigentümern zu geben, insbesondere, wenn eine freiwillige Abhilfe der Mängel in einem sachgerechten und nachvollziehbaren Zeitraum nicht ersichtlich ist. So können zur Sicherung des Wohnraums die Mängelbeseitigung angeordnet bzw. ihre zwangsweise Durchführung angedroht werden, Fristen für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit verhängt und mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Hierzu zählen auch die Ersatzvornahme oder als Ultima Ratio die Einsetzung eines Treuhänders.

 

Drucksache beim Bezirksamt