Lärmschutz jetzt! Kein Tourismus auf den Rücken der Anwohner*innen (DS/0382/V)

Initiator: Oliver Nöll und die anderen Mitglieder der Fraktion

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zunächst im Rahmen eines Modellversuchs, schnellstmöglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betreib der Außengastronomie in folgenden Gebieten einschränkt:

-          gesamte Simon-Dach-Straße

-          Boxhagener Platz

-          Krossener Straße (zwischen Simon-Dach-Straße und Gärtnerstraße)

-          Grünberger Straße (zwischen Simon-Dach-Straße und Gärtnerstraße)

-          Sonntagstraße (zwischen Böcklinstraße und Neue Bahnhofsstraße)

-          Neue Bahnhofstraße (Zwischen Sonntagstraße und Boxhagener Straße)

-          Lenbachstraße (Zwischen Simplonstraße und Boxhagener Straße)

 

Die Einschränkung der Allgemeinverfügung sollte beinhalten:

-          Die Angebote der Außengastronomie sind ausnahmslos um 23:00 Uhr (wochentags), bzw. 01:00 Uhr (Wochenende, Feiertage) zu schließen.

-          Die außengastronomischen Anlagen sind gegen einen individuellen Gebrauch zu sichern (abschließen, in Räumlichkeiten verbringen)

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich im ständigen Benehmen mit dem zuständigen Polizeiabschnitt über die Durchsetzung der Verfügung zu verständigen.

Eine umfassende Evaluierung dieses Modellversuches, unter Einbeziehung der Anwohner*innen und den Gewerbetreibenden, wird der BVV nach Abschluss der Maßnahme vorgestellt.

Begründung:

Sowohl die von Amtsseite veranlassten Lärmemissionsmessungen, als auch individuelle Messungen von Anwohner*innen zeigen deutlich, dass in den genannten Bereichen erhebliche Belastungen für die dort lebenden Menschen zu verzeichnen sind. Wenn Lärmemissionen deutlich über 80 dB gemessen werden, sind weder Aussagen hilfreich, dass diese „nicht ausschließlich der Außengastronomie zuzuordnen seien“, noch dass aufgrund der fehlenden „individuellen Zuordnung zu einzelnen Betrieben“ Maßnahmen nicht sinnvoll erscheinen.  Die reale Situation und das faktische Erleben der Bewohner*innen zeigt deutlich, dass es einen kausalen Zusammenhang mit der ausufernden Außengastronomie und dem Zunehmen der Lärmbelastung in den Sommermonaten gibt.

Weder die Sondernutzungsverordnung, noch die geltenden Regelungen des Lärmschutzes sind individuell durchsetzbar. Eine Allgemeinverfügung bietet den Vorteil der einfacheren Handhabung und Kontrolle.

Diese Maßnahmen zunächst räumlich und zeitlich begrenzt als Modellversuch zu etablieren erscheint sinnvoll, um die Effekte einer solchen Verfügung überprüfen zu können. Die Ergebnisse sind in ein umfassendes Konzept zu überführen, welches alle Regelungen über Amts- und Zuständigkeitsgrenzen im Bezirksamt hinweg betrachtet, die dazu geeignet scheinen, eine für die jeweiligen Kieze passende Regelung zu finden: Während wir weder dem in den Kiezen verankerten Klein- und Kleinstgewerbe die Existenzgrundlage entziehen wollen oder dort eingreifen müssen, wo sich Gastronomie und Anwohnerschaft verständigen können, gilt es den ausufernden Massentourismus in einzelne Straßen und Kieze wirkungsvoll einzudämmen.