Keine Planungsgelder für die BAB 100

Die Planungsgelder für die Bundesautobahn BAB 100 sollen weiterhin gesperrt bleiben, denn der Bau des Autobahnabschnitts ist nicht zwingend notwendig

DS/1881/III

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Planungsgelder für Aufschlussarbeiten des 16. Bauabschnitts der BAB 100 in Höhe von 3,1 Millionen Euro gesperrt bleiben.

 

Begründung:

Der Bundesverkehrswegeplan sieht eine Reihe von Projekten vor, die schon Baurecht haben, aber bisher noch nicht realisiert werden. Das liegt zu allererst daran, dass im BVWP mehr Projekte vorgesehen sind, als bei vernünftiger Haushaltsplanung realisierbar sind. Es besteht kein Zeitdruck, ein weiteres Projekt weiter zu planen, so lange andere, schon fertig geplante nicht realisiert sind.

Der Bund befindet sich wie Berlin selbst in einer schwierigen Finanzlage. Investitionen und Planungsgelder sollten deshalb nur dafür verwendet werden, was unbedingt nötig ist. Dieses Projekt ist es zweifellos nicht, da Berlins Wirtschaft auch ohne diese Verlängerung auf einem guten Weg ist. So lange nicht alle, auch städtebauliche und soziale Folgekosten bekannt sind, sollte auch nicht weiter geplant werden, um nicht ein Projekt zu forcieren, dessen Folgekosten nicht getragen werden können. FK wird wie Berlin und die anderen Bezirke im Zuge der Haushaltseinsparungen des Bundes weniger Mittel für städtebauliche Projekte zur Verfügung haben. Deshalb sollte die Konzentration des Landes auf die Fortführung laufender Projekte gelenkt werden anstelle auf die Schaffung neuer städtebaulicher Missstände durch die negativen Auswirkungen dieses Autobahnbaus.

Unser Bezirks wird in besonderer Weise von den Folgen der Verlängerung der BAB 100 bis zur Elsenbrücke betroffen sein. Auch wenn langfristig ein Weiterbau planungsrechtlich zur Zeit nicht ausgeschlossen wird, ist dieser jedoch politisch überhaupt nicht absehbar. Deshalb darf die Planung nicht fortgesetzt werden, um keinen planungsrechtlichen Zwang zum Weiterbau zu präjudizieren.

Mirko Assatzk und die anderen Mitglieder der Fraktion