Die BVV besser über Entscheidungen in der Stadtentwicklung informieren

Antrag angenommen | DS/0359/VI

Initiatorin: Kerima Bouali

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die BVV zeitnah über entsprechende Bauvoranfragen sowie vorab über die beabsichtigten Bauvorbescheide zu diesen Bauvorhaben zu informieren, um geplante größere Neubauvorhaben frühzeitig in ihrer städtebaulichen und sozialräumlichen Wirkung bewerten zu können. Die Prüfergebnisse zu einzelnen Fragestellungen der jeweiligen Bauvoranfrage sind dabei dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen.

 

Begründung:

Bauvorbescheide sind rechtsverbindlich. Sie entscheiden somit bereits vor Einreichung eines formellen Bauantrags über die Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzung eines Neubauvorhabens und begrenzen somit ggf. die Einflussmöglichkeiten der BVV auf das Bauvorhaben.

 

Drucksache beim Bezirksamt