Bildung des Ältestenrates
Initiator*innen: B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 15 und § 16 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsteher*in
- Stellv. Vorsteher*in
- Je ein Mitglied aus jeder Fraktion und Gruppe
- Die verbleibenden Plätze werden den Fraktionen nach Hare-Niemeyer zugeordnet.
Drucksache beim Bezirksamt