Bildung des Ältestenrates

DS/0003/VI

Initiator*innen: B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 15 und § 16 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.

Der Ältestenrat besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

- Vorsteher*in

- Stellv. Vorsteher*in

- Je ein Mitglied aus jeder Fraktion und Gruppe

- Die verbleibenden Plätze werden den Fraktionen nach Hare-Niemeyer zugeordnet.

Drucksache beim Bezirksamt