Bibliotheksgesetz für das Land Berlin (DS/0253/V)

Initiatorin: Regine Sommer-Wetter und die anderen Fraktionsmitglieder

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird.

In dem Gesetzentwurf

- sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen.

- ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen.

- sind Mindeststandards basierend auf der Einwohner*innenzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren.

- sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung künftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren.

- ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen.

 

Begründung:

Öffentliche Bibliotheken sind als Bildungs- und Kultureinrichtungen mit ihrem niedrigschwelligen Zugang und den breiten, auf alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten zugeschnittenen, Angeboten für das lebenslange Lernen und die Bildungsteilhabe der Gesellschaft unverzichtbar.

Der Betrieb und die Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken gehört in Berlin jedoch bisher zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben der Bezirke. Damit sind die öffentlichen Bibliotheken in ihrer personellen und finanziellen Ausstattung nicht abgesichert und unterliegen in der Finanzzuweisung dem Auf und Ab der Budgetierungsverfahren. Es gibt damit weder einheitliche Standards in der Grundausstattung mit Personal- und Sachmitteln noch verbindliche Regelungen zur Qualität von Angebot und Leistung.

Die Entwicklung der letzten Jahre war in vielen Bezirken mit einer Reduzierung von Bibliotheksstandorten und einem massiven Personalabbau verbunden. Das führte dazu, dass die Potentiale der Bibliotheken nicht ausgeschöpft werden konnten und sich die öffentlichen Bibliotheken stets am Limit ihrer Leistungsfähigkeit bewegten.

Diese Entwicklung steht in aller Deutlichkeit den Herausforderungen eine wachsenden und sich wandelnden Berliner Bevölkerung und dem fortschreitenden Bedarf an Modernisierung und Digitalisierung diametral entgegen und begrenzt die öffentlichen Bibliotheken in unverantwortlicher Weise in ihrem Auftrag öffentlicher Daseinsvorsorge.

Ein Bibliotheksgesetz mit verbindlichen Regeln zu Funktionen, Ausstattung und Finanzierung, ist die Grundlage für die Sicherung und Fortentwicklung der Bibliothekslandschaft im Sinne unseres Bezirks und des Landes Berlin.