Zusagen bezüglich der Realisierung einer Grundschule in Friedrichshain West

Mündliche Anfrage DS/0232/VI

Initiatorin: Ulrike Juda

Ich frage das Bezirksamt:

1.)     Wann und wem aus dem Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Realisierung und Finanzierung einer zweizügigen Grundschule auf dem Grundstück zwischen Andreas-/Lange- und Krautstraße zugesagt?

2.)    Wann und wem aus dem Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Realisierung und Finanzierung einer zweizügigen Grundschule auf dem Grundstück zwischen Andreas-/Lange- und Krautstraße zugesagt?

3.)     Wann und wem aus dem Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Realisierung und Finanzierung einer zweizügigen Grundschule auf dem Grundstück zwischen Andreas-/Lange- und Krautstraße zugesagt?

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

BezStR Herr Hehmke: Also erst mal vorweg: Wenn es so einfach wäre im Prozess, dass irgendwer irgendwas zusagt, das wäre an manchen Stellen schön, auf der anderen Seite glaube ich, haben Sie das selber wahrscheinlich oder können sich diese Fragen wahrscheinlich selbst beantworten, dass niemand aus den drei Senatsverwaltungen einfach so irgendwelche Zusagen erteilt, weil die Prozesse anders festgelegt sind und natürlich sich alle Verwaltungen sowohl in den Bezirken als auch auf Landesebene an die entsprechenden Verfahrensregelungen halten.

zu Frage 1 - 3: In der letzten Wahlperiode sind alle Flächen im Bezirk hinsichtlich ihrer Eignung zur Schaffung zusätzlicher Schulplatzkapazitäten geprüft worden.

Dieser sog. Flächenscan nahm sowohl vorhandene Grundstücke im bezirklichen Fachvermögen, aber auch landeseigene und private Flächen in den Blick.

Der Bezirks hat für alle Grundstücke, für die sich ein Bedarf an Schulplätzen begründen ließ, bei SenBJF zur Bedarfsprüfung angemeldet. Bei Bestätigung des Bedarfs sind Bedarfsprogramme erstellt worden. Der größte Teil dieser Bedarfsprogramme, das sind bei uns 22 im Bezirk, ist von der Prüfbehörde, das ist sozusagen die SenSBW, die prüft, nachdem die SenBJF die Bedarfe grundsätzlich anerkannt hat, dann auch in baufachlicher Hinsicht und auch bereits im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. Also die SenSBW hat die Mehrheit bereits geprüft und bewilligt.

Da die öffentlichen Flächen im Ortsteil Friedrichshain nicht hinreichend vorhanden sind, um die benötigten Schulplätze zu schaffen, hat das Bezirksamt auch private Flächen, das sagte ich bereits, in den Blick genommen, u.a. auch die als Andreas-Quartier oder Pintschareal bezeichnete Fläche.

Am 24.08.2020 erkannte die SenBJF einen Bedarf für drei Züge in der Schulplanungsregion 7 „Areal Kraut-/ Lange-/Andreasstraße“, das ist diese Fläche, an.

In der Folge wurde Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. In den weiteren Gesprächen mit dem Eigentümer, SenBJF und Senatskanzlei wurde vereinbart, eine Fläche von ca. 5.000 m² zu definieren und die Möglichkeiten der Errichtung einer zweizügigen Grundschule zu vertiefen.

Am 02.10.2020 hat die SenBJF auf der Grundlage einer Entwurfsstudie eine schulfachliche Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben.

Mit Beschluss der Task-Force Schulbau vom 02. März 2021 wurde die HOWOGE beauftragt, mit dem Eigentümer in Verhandlungen zu treten. Grundlage seinerzeit war, wir haben eine Fläche von 5.000 m² und ein definiertes Grundstück. Es soll sich um eine zweizügige Grundschule handeln und es soll eine gestapelte Sporthalle geben, d.h., die Sporthalle ist Teil des Schulneubaus, also befindet sich sozusagen relativ weit oben im Gebäude, weil die Fläche zu klein ist, um die Sporthalle separat zu errichten.

In der Folge verhandelte die HOWOGE mit dem Eigentümer bzw. Entwickler die rechtlichen und wirtschaftlichen Einzelheiten sowie die Qualitäten des vorgesehenen Schulgebäudes. Begleitend dazu fanden eine Reihe von sog. Bauherren-Jour-Fixen statt unter Beteiligung des Bezirks, der SenBJF, der SenFin, der SenSBW sowie der Senatskanzlei. Im Ergebnis der Verhandlung hat die HOWOGE den Beteiligten mitgeteilt, was ausgehandelt werden konnte.

Sowohl die nicht vermeidbaren oder nicht auszuschließenden vertraglichen Risiken für das Land Berlin als auch der vergleichsweise hohe Preis sind neben den durch das kleine Grundstück und den vergleichsweisen geringen Schulplatzgewinn, also es sind eben nur zwei Züge, wir bräuchten ja eigentlich mehr, mit grundstücksbedingt eingeschränkten Qualitäten des Schulneubaus Grundlage dafür gewesen, dass nach Abstimmung in der Steuerungsgruppe der Task-Force Schulbau zur Sitzung der Task-Force Schulbau am 29. April 2022 eine Entscheidungsvorlage zu diesem Vorhaben zur Abstimmung stand, in der die Beendigung der Verhandlungen und damit der Abbruch des Projektes festgeschrieben war.

Auf Bitten des Bezirks hin, also das war ich, ich bin ja jetzt auch neuerdings in dieser neuen Wahlperiode stimmberechtigter Teil der Task-Force Schulbau, also auf Bitten des Bezirks hin und weil es im Vorfeld keine Mehrheit für die bezirkliche Position gegeben hatte, hat die Task-Force die Vorlage zunächst einvernehmlich vertagt.

Also vorhin wurde behauptet, der Beschluss ist gefallen. Es ist kein Beschluss in der Task-Force bisher gefallen, es ist vertagt worden.

Der Bezirk begründete die Vertagungsbitte u.a. mit der ausstehenden Entscheidung des Berliner Kammergerichts zum SEZ-Grundstück, da auch hier ein Grundschulneubau angestrebt wird. Das Kammergericht wird nach unserer Kenntnis kurz vor Beginn der Sommerferien sein Urteil verkünden. Allerdings: Selbst, wenn es für das Land Berlin positiv ausgeht, ist nicht ausgeschlossen, dass die nächste Instanz, ich glaube, das ist dann der Bundesgerichtshof, also das es noch mal in die nächste Instanz geht und das dürfte auch noch geraume Zeit dauern, bis wir hier, wenn es so wäre, ein abschließendes Urteil hätten, was sozusagen dem Land Berlin dann die Möglichkeit gibt, hier u.a., da sind ja noch mehr Dinge geplant, einen Neubau einer Grundschule voranzutreiben.

So, festzuhalten bleibt im Ergebnis des jüngst erfolgten Monitorings 2022 zu den prognostizierten Schüler*innenzahlenentwicklungen im Abgleich mit den vorhandenen Platzkapazitäten und den geplanten Kapazitätserweiterungen, die gibt es ja noch an einigen anderen Stellen in Friedrichshain, ist ja nicht so, dass wir nichts zusätzlich bauen und schaffen, also es ist keineswegs nur im Andreasquartier der Fall, wir machen auch mehrere …, wir machen weitere Projekte, aber das alles reicht nicht aus, um den Bedarf zu befriedigen.

Also es besteht weiterhin steigender Schulplatzbedarf. In den Schuljahren 2025/26 werden wir den Zenit erreichen, danach erwarten wir eine Seitwärtslinie bei Grundschülerinnen und Grundschülern an Platzbedarf im Ortsteil Friedrichshain. Und deswegen ist ganz klar: Ohne eine Umsetzung dieses Projekts und das Andreasquartier wird zur Mitte dieses Jahrzehnts ein Defizit in Höhe von ca. 8 Zügen allein im Ortsteil Friedrichshain bestehen. Das sind ca. 1.200 Schülerinnen und Schüler. Würde die neue Grundschule im Andreasquartier gebaut, wären es immer noch ungefähr 900 Grundschulplätze, die fehlen bis zur Mitte dieses Jahrzehnts.

 

Frau Juda: 

Ich höre also raus, niemand hat jemals irgendeine Zusage getroffen. Da frage ich dann: Auf welcher Handlungsgrundlage entscheiden oder diskutieren wir hier jetzt eigentlich? Die Debatte hatten wir ja schon.

 

zu Nachfrage 1: 

Also wir leben ja nicht in einem Staat, wo eine Einzelperson irgendeine Zusage machen kann. Wir haben ja hier geregelte Verfahren.

Also wenn es so einfach wäre, dass man sich irgendwo eine Zusage abholt und bekommt einen Schulneubau, dann wäre es vielleicht an der einen oder anderen Stelle gut, aber ich glaube, das wäre insgesamt für das Land Berlin und für unsere demokratischen Prozesse und Verfahren nicht gut, wenn es eine Einzelperson täte.

Insofern: Warum diskutieren wir? Also Sie haben die Frage gestellt. Ich habe die nicht eingereicht. Ich beantworte die nur. Wir diskutieren darüber, weil wir im Moment in der Situation sind, dass wir einen unabweisbaren Schulplatzbedarf haben, der nach wie vor besteht, der von der SenBJF jüngst im Monitoring für 2022 anerkannt worden ist und weil mit diesem Vorhaben u.a. ja, nicht ganz von der Hand zu weisende vertragliche Risiken für das Land Berlin verbunden sind und die Kosten im Vergleich zum konventionellen Schulbau auf öffentlichen Flächen sehr, sehr hoch sind. Deswegen ist in Frage gestellt, ob dieses Projekt realisiert wird und ich finde, das ist eine politische Diskussion wert. Allerdings habe ich die Anfrage nicht gestellt, das waren Sie.

 

Drucksache beim Bezirksamt