Verbesserung für die Menschen und die Grünfläche an der Stralauer Allee

Mündliche Anfrage DS/0189/VI

Initiator: René Jokisch

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ökologische und gestalterische Qualität der Grünflächen entlang der Stralauer Allee zwischen Rochowstraße und Danneckerstraße?

2. Inwiefern hat das Bezirksamt sich mit der Frage beschäftigt, wie die Qualität dieser Fläche verbessert werden kann, unter anderem durch Lärmschutzmaßnahmen?

3. Inwiefern wären Maßnahmen zur Verbesserung auf dieser Fläche aus dem Haushaltstitel 4300/52190 finanzierbar?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                

Stadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt                                

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ökologische und gestalterische Qualität der Grünflächen entlang der Stralauer Allee zwischen Rochowstraße und Danneckerstraße?

Die gesamte lineare Grünfläche ist unversiegelt und mit vielen Bäumen auf einer Rasenfläche ausgestattet. Aus fachlicher Sicht die Fläche in dieser Form ihre Funktion.

 

2. Inwiefern hat das Bezirksamt sich mit der Frage beschäftigt, wie die Qualität dieser Fläche verbessert werden kann, unter anderem durch Lärmschutzmaßnahmen?

Die Fläche war früher ein Abstandsgrün, welches zur benachbarten Wohnbebauung gehörte und wurde dem Fachbereich Grünflächen in den 90er Jahren übertragen. Sie wird im Grünflächeninformationssystem als öffentliche Grünanlage geführt, weist aber nicht die erforderlichen Qualitäten auf, weil sie lärmbelastet und zu schmal ist und zu nah -ohne die erforderlichen Abstandsflächen- an der Bebauung liegt. Daher gibt es für diese Fläche auch keine Pläne zur Weiterentwicklung. Vielmehr werden die Flächen auf dem „Persiusplatz“ sowie die „Laskerwiese“, die relativ geschützt und zentral im Rudolfkiez liegen, für eine Qualifizierung vorgesehen.

Es ist natürlich möglich, dass die Anwohner*innen dort Beete anlegen; auch ein kleiner Hundeauslauf wäre denkbar.

Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist dagegen aufgrund des dichten Baumbestandes und des durchwurzelten Bodens aus fachlicher Sicht keine Option.

 

3. Inwiefern wären Maßnahmen zur Verbesserung auf dieser Fläche aus dem Haushaltstitel 4300/52190 finanzierbar?

Grundsätzlich sind ökologische Aufwertungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem SGA aus dem genannten Titel finanzierbar. Dies setzt jedoch eine entsprechende Prüfung und Planung voraus. Bisher ist dies für den Grünstreifen an der Stralauer Allee nicht vorgesehen. Aus Kapazitätsgründen kann die Fläche in die Jahresplanung 2022 auch nicht mehr aufgenommen werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold

Bezirksstadträtin

 

Drucksache beim Bezirksamt