Umsetzung der Resolution DS/0406/VI „Öffentliche Infrastruktur in Friedrichshain-Kreuzberg schützen“

zur BVV am 14.12.2022 | DS/0558/VI

Initiatorin: Katja Jösting

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie hat das Bezirksamt den Beschluss der BVV zur Drucksache DS/0406/VI „Öffentliche Infrastruktur in Friedrichshain-Kreuzberg schützen“ umgesetzt, insbesondere die Schwerpunktsetzung auf den Bereich Soziales?

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Das Bezirksamt setzt sich permanent und fortlaufend auf den verschiedenen Ebenen dafür ein, die soziokulturelle Infrastruktur in unserem Bezirk zu schützen. Nicht nur, aber ganz besonders in diesem Winter.

Wir nutzen dafür unter anderem, die verschiedenen Gremien zu denen wir Zugang haben.

So hat sich das Bezirksamt im Rahmen der Verhandlungen gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen sowie im Rat der Bürgermeister*innen regelmäßig für die finanziellen Belange der sozialen Infrastruktur im Bezirk eingesetzt.

Berlinweit wurden folgende Verbesserungen durch den Nachtragshaushalt beschlossen:

Der Nachtragshaushalt sieht 500 Millionen Euro vor, um die Bürger*innen durch

vergünstigte Tickets im öffentlichen Nahverkehr zu entlasten (29 Euro-Ticket und vergünstigtes Sozial-Ticket).

250 Millionen Euro stehen für die Unterstützung von Privathaushalten bereit, dazu gehören das erweiterte Wohngeld und ein Härtefallfonds sowie das Netzwerk der Wärme.  250 Millionen Euro werden für Energiekostenzuschüsse an Dienstleister des Landes wie die Verkehrsunternehmen bereitgestellt.

Im Bereich Wirtschaftshilfen werden 343 Millionen Euro bereitgestellt, davon 200 Millionen Euro für Hilfen für private Unternehmen, 75 Millionen Euro für Hilfen für KMU und Privathaushalte mit Öl-, Pellet-, Kohleheizungen, 41 Millionen Euro für die Verstärkung der Förderung von Solaranlagen und der energetischen Sanierung sowie 25 Millionen Euro für Hilfen im Bereich der Kulturwirtschaft.

Für die zusätzlichen Energiekosten der öffentlichen Gebäude ist mit 180 Millionen Euro vorgesorgt, für die Unterstützung von freien Trägern und Entgeltempfängern mit 130 Millionen Euro.

Zusätzlich trifft der Nachtragshaushalt Vorkehrungen für eine mögliche Wiederholung der Wahlen in Höhe von 39 Millionen Euro.

Weitere Maßnahmen im Bereich Energiekostenentlastungen umfassen einen Mietenstopp bei landeseigenen Wohnungsunternehmen (33 Millionen Euro) beim Studierendenwerk (13 Millionen Euro) und 25 Millionen Euro zur Unterstützung der Bäderbetriebe.

Im Bereich der absehbaren Baukostensteigerungen wird die ohnehin vorhandene Rücklage um 150 Millionen Euro auf insgesamt 600 Millionen Euro erhöht, wobei davon 50 Millionen Euro für den Bereich Krankenhäuser und Charité vorgesehen sind.

In Verbindung damit wurde für den Bereich Schulbau vereinbart zukünftig die übrig gebliebenen Mittel am Jahresende einzusammeln und das Sondervermögen Schulbauoffensive zu überführen, um es in künftigen Jahren zusätzlich nutzen zu können. Außerdem sollen der Bereich Schulbaufinanzierung über Landesgesellschaften, analog dem Modell der Howoge, ausgebaut werden und so ab 2025 weitere Mittel für den Schulbau zur Verfügung stehen.

Für die Aufstockung des Masterplan Integration in den Bezirken wurden 2,4 Millionen Euro vereinbart.

Im Bereich Lehrkräftebildung wurde eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung von 17 Millionen Euro jeweils in den Jahren 2024 und 2025 vereinbart.

Neben Appellen an die anderen Verwaltungsebenen sind wir als Bezirksamt auch selbst tätig geworden. Angesichts der Herausforderungen des Winters und der anhaltenden Inflation lud das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsam mit dem Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V. und dem Paritätischen zum Wärmegipfel am 15.11. unter dem Motto „Gemeinsam durch den Winter“.

Eingeladen waren soziale und kulturelle Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen, Stadtteil- und Familienzentren, Beratungsstellen sowie Fachämter und Beauftragte der Bezirksverwaltung, um gemeinsam Unterstützungsangebote für die lokale Bevölkerung zu koordinieren und zu stärken.

Im Rahmen von Workshop-Formaten wurden innerhalb dieses Gipfels folgende Leitfragen bearbeitet:

  • Was wird für die Menschen im Stadtteil benötigt?
  • Welche Ressourcen haben wir?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen werden benötigt?

Es wurde deutlich, In den Sozialberatungsstellen wächst die Nachfrage seit Monaten stark an. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie ist zunächst der psychosoziale Unterstützungsbedarf stark gewachsen, inzwischen steigt auch der Beratungsbedarf angesichts gestiegener Energiekostenabschläge und Schulden weiter an. Es wurden mögliche Wärmepunkte diskutiert und festgehalten (teilweise bereits einzusehen auf der Online-Karte sowie in der App: https://www.mokli-help.de/#/category/networkOfWarmth). In unserem Bezirk beteiligen sich hier unsere bezirklichen Bibliotheken sowie Stadtteilzentren und weitere. Außerdem wurden im Rahmen des Wärmegipfels pragmatische Lösungsansätze besprochen, wie bestehende Beratungsangebote beispielsweise über neue Kooperationen weiter ausgebaut werden können.

Weiterer Schwerpunkt innerhalb des Gipfels lag auf der Lebensmittelversorgung und unserem Lebensmittelpunkte-Netzwerk. Die Teilnehmenden widmeten sich den Fragen: Wie können Lebensmittel preiswert beschafft werden? Welche Infrastruktur braucht es?  Wo können weitere Küchen genutzt werden? Hier gilt es, verschiedene bezirkliche Einrichtungen und soziale Träger zusammenzubringen, oder auch Schulen und mehr.

Nicht zu vernachlässigen beim Ausbau der Hilfs- und Unterstützungsangebote ist die Öffentlichkeitsarbeit. Denn wenn die Menschen nicht wissen, wohin sie sich wenden können, ist auch niemandem geholfen. Daher war auch die Kommunikation ein Schwerpunkt unseres Wärmegipfels.

Die Ergebnisse der Workshops bilden eine gute Grundlage, um die durch den Senat bis April 2023 bereitgestellten Mittel zielgerichtet dort einzusetzen, wo sie benötigt werden.

Da sich die Resolution mit einem bereichsübergreifenden Thema befasst, werden folgende Zuarbeiten aus den anderen Abteilungen zitiert:

 

Bezirksstadtrat Hehmke, Abteilung für Schule, Sport und Facility Management:

Der Bezirk stellt den sportförderungswürdigen Sportvereinen die bezirklichen Sportanlagen weiterhin entgeltfrei für die uneingeschränkte Sportnutzung zur Verfügung. Um das weiterhin gewährleisten zu können, wird die Temperatur tagsüber etwas herunterreguliert (auf 17 Grad) und in der Nacht soweit es möglich ist herabgesenkt. Auch energetische Umbaumaßnahmen werden und wurden bereits ergriffen, um den steigenden Energiekosten positiv entgegenzuwirken (Einbau von LED Beleuchtung, Fassadendämmung, Einbau von wärmeisolierenden Fenstern etc.)

Die Sportvereine, die die alleinige Schlüsselverantwortung für eine Sporthalle haben, müssen gemäß der Sportanlagennutzungsvorschrift (SPAN) alle anfallenden Betriebskosten selber tragen. Hier steht der Bezirk bereits im engen Austausch mit der zuständigen Senatsverwaltung und dem Landessportbund, wie diese Vereine bei der Bewältigung finanzielle Unterstützung erhalten können. Aber auch in diesen Hallen werden energie- einsparende Maßnahmen umgesetzt oder befinden sich in Planung. Weiterhin wird der Bezirk mit dem Senat ins Gespräch gehen bezüglich der Mitgliedsbeiträge. Auch wenn die Vereine in den meisten Fällen sehr geringe Mitgliedsbeiträge fordern, wird es Familien geben, die auch diesen Beitrag nicht mehr zahlen können. Hier wird es auch einen Rettungsschirm geben müssen, dass die Familien weiterhin ihrem Sport im Verein nachgehen können. Die Vereine sind auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen und damit Ihre anfallenden Kosten decken zu können. Der Bezirk steht im engen Austausch den Sportvereinen, und versucht zu unterstützen wo es nur geht, damit die Sportangebote in den bezirklichen Sportanlagen nicht gefährdet sind.

 

Bezirksstadträtin Sommer-Wetter, Abteilung für Jugend, Familie und Gesundheit:

Das Jugendamt, und hier insbesondere die Führungskräfte des Jugendamtes, hat sich auf allen Ebenen und in allen Gremien auf Landesebene für Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt.

Die Senatsverwaltungen des Landes Berlin haben diesen erhöhten Bedarfen zum Teil entsprochen und mit einer sogenannten Energiepauschale unterstützt.

Hinsichtlich der bezirklich finanzierten Projekte nach § 11, § 16 und § 13,1 SGB VIII und dem Flexibudget hat das Jugendamt in Beantwortung einer Abfrage des bezirklichen Finanzservice die relevanten Mehrbedarfe übermittelt. Hierzu gibt es noch keine weiteren Informationen, ob überhaupt und wie konkret der Mehrbedarf durch das Land Berlin berücksichtigt wird!

Das ist eine teilweise dramatische Situation, weil es für ca. über 70 regelgeförderte Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit oder Familienförderung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bedeutet, in Bezug auf ihre Kostenkalkulationen für das Jahr 2023 nicht mit dem zur Verfügung gestellten Budgets des Jugendamtes auszukommen, sofern sie selbst für Betriebskosten aufkommen müssen.

Diverse Träger haben dazu schon Hilferufe an das Jugendamt gesandt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist darüber informiert. Dies betrifft alle Berliner Bezirke. Es wurde bisher keine Aussage dazu getroffen, ob von Seiten der Finanzverwaltung auch für diese Arbeitsfelder Unterstützungsmöglichkeiten angedacht sind.

Für die freien Träger der Jugendhilfe im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen wurde senatsseitig der höheren Ausgaben im Rahmen einer Energiekostenpauschale Rechnung getragen.

Gemäß Beschluss Nr. 07/2022 der Vertragskommission Jugend vom 14.11.2022 „erklärt sich das Land Berlin bereit, für die gestiegenen Energiekosten für das Jahr 2022 einen Ausgleich im Rahmen einer Einmalzahlung zu schaffen. Die über die Einmalzahlungen erhaltenen Mittel sind zur Finanzierung der Energiekosten einzusetzen. Für 2022 und 2023 können Träger auf Antrag bei der zuständigen Fachverwaltung und unter Berücksichtigung der grundsätzlich für die jeweilige Leistung im Entgelt enthaltenen Energiekostentatbestände pauschale Einmalzahlungen

• für stationäre Leistungen von jeweils 300 € pro Jahr je betriebserlaubtem Platz (Ausnahmen bei Plätzen in denen keine Beträge für Energie im Entgelt enthalten ist – z.B. BEW, WG)

• für teilstationäre Leistungen jeweils 180 € pro Jahr je betriebserlaubtem Platz und

• für ambulante Angebote jeweils 300 € pro Jahr pro für pädagogische Arbeit außerhalb der Familien genutztem Standort erhalten.

Das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung wird gesondert erarbeitet und mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände abgestimmt.“

Die Regelungen zur Energiekostenpauschale für Einrichtungen der Tagesbetreuung Kita sind von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie mit Schreiben vom 05.12.2022 an die Träger und Einrichtungen übermittelt worden.

Für die Träger der Kindertageseinrichtungen finanziert das Land Berlin zusätzlich eine Energiekostenpauschale in Höhe von insgesamt 300 € pro belegten Platz. Die Energiekostenpauschale findet Anwendung für alle Kostenblätter im Kitabereich.

Darüber hinaus kann es eine ergänzende Härtefallregelung geben, z. B. für Einrichtungen, welche unmittelbar von Insolvenz bedroht sind. Über Anspruchsvoraussetzungen sowie das diesbezügliche Antragsverfahren werden die Kitaträger noch informiert.

Das Kostenblatt wurde entsprechend der höheren Ausgaben verabschiedet:

Die Sachkosten erhöhen sich in diesem Zuge um insgesamt 8,33 %. Diese Steigerung setzt sich zusammen aus der Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex Berlin gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 RV Tag in Höhe von 7,33 % sowie der Umsetzung der vereinbarten Steigerung nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 RV Tag in Höhe von 1 %.

Bei den Personalkosten findet u.a. die restliche Wirkung der Erhöhung um 2,8 % zum Dezember 2022 aber auch der Wegfall der Corona-Sonderzahlung Eingang in die Kostenblätter.

Auch Kindertagesspflegen sollen eine Energiekostenpauschale von 300 € pro belegten Platz erhalten, ein verbindliches Schreiben dazu liegt uns bisher noch nicht vor.

Die vom Land Berlin geförderten Familienzentren können sich am Programm Berliner Netzwerk der Wärme beteiligen. Über dieses Programm werden den Einrichtungen ein Zuschuss von 17.000 € zur Verfügung stellt.

Im Jugendhilfeausschuss am 06.12.2022 wurde durch den Geschäftsführenden Ausschuss der Fach-AG Tagesbetreuung auch auf folgende Problematik hingewiesen, welche eine zentrale Regelung bedarf.

Es braucht auf Landes- und/oder Bundesebene Förderprogramme für soziale Einrichtungen, die sich dem Thema „Klimaneutralität von Einrichtungen“ annehmen.

Damit verbunden sollten entsprechende Gesetzesinitiativen unterstützt werden, um rechtliche Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang (Stichpunkt: Gemeinnützigkeit) auszuräumen.  Auch wenn es gemeinnützigen Organisationen gemäß § 52 AO gestattet ist, sog. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 14 AO zu betreiben, besteht die Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit, da sowohl der Eigenverbrauch als auch die Netzeinspeisung von durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage produzierten Strom als Einnahmen zu betrachten sind.

Steuerlich sind lediglich die Anschaffungskosten der Anlage anteilig in Abzug zu bringen. Eine Überschreitung der steuerlich relevanten Umsatzgrenzen ist zumindest nicht auszuschließen.

 

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nöll, Abteilung für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales:

Bund und Land haben entsprechende Entlastungspakete eingeführt. Diese werden in Abhängigkeit der jeweiligen Zuständigkeit umgesetzt, beispielsweise die ab Januar 2023 geplante Wohngeldnovelle „Wohngeld Plus“.

Im Zuge der Entlastungspakete des Bundes hat das Land Berlin das „Netzwerk der Wärme“ Anfang November als zusätzliche Unterstützung ausgerufen.

Die bezirkliche Auftaktveranstaltung/Fachveranstaltung „Gemeinsam durch den Winter in Friedrichshain-Kreuzberg“ fand am 15.11.2022 statt.

Die Etablierung sowie die Begleitung des Netzwerks der Wärme wird den Bezirk und somit auch das Amt für Soziales in diesem Winter sehr beschäftigen. Ziel ist es, die soziale Infrastruktur zu stärken bzw. auszubauen. Dies soll über die Einrichtung von sogenannten „Wärmepunkten“ und der Bereitstellung von Informationen und Beratungsangeboten zu Themen wie z. B. Zugang und Beratung zu Entlastungs- und Beratungsmaßnahmen des Bundes und des Landes geschehen, die den sozialen Zusammenhalt in diesen schwierigen Zeiten stärken sollen. Zu diesen Anlaufstellen/Wärmepunkten zählen u. a. Stadtteil- und Familienzentren, Nachbarschaftsinitiativen, Begegnungsstätten, Wärmestuben und Essensausgabestellen, sozial engagierte Unternehmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Bibliotheken, Clubs sowie Kantinen und Teeküchen von öffentlichen und privaten Teeküchen.

Aus der Auflistung der Anlaufstellen/Wärmepunkte wird ersichtlich, dass hier viele Akteure und Ämter der Verwaltung angesprochen sind.

Mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema „Energiekosten“ (in Zusammenarbeit mit Expert*innen der Energierechtsberatung, der Schuldner- und Insolvenzberatung, der Grundsicherung und des JobCenters) und der Erstellung und Verteilung mit entsprechenden Informationen werden Bürgerinnen und Bürger im Bezirk über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

Darüber hinaus werden weitere Planungsschritte umgesetzt, so u.a. Vernetzung der relevanten bezirklichen Beratungsstellen (Schuldner- und Insolvenzberatung, allgemeine, unabhängige Sozialberatung, Clearingstelle, Sozial-Psychiatrischer Dienst); Einrichtung einer zentralen telefonischen Hotline im Amt für Soziales als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Bezirk; Einrichtung und stetige Aktualisierung der bezirklichen Webseite „Netzwerk der Wärme“.

Darüber hinaus findet im Bereich Arbeit, Bürgerdienste und Soziales regelmäßig der Runde Tisch der Beratungsstellen für Sozial-, Mieten- und Arbeitsrechtliche Fragen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg statt. Dieser Termin dient u.a. dazu Problemlagen und Fragen zu thematisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

 

Drucksache beim Bezirksamt

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity