Fortschritte bei der Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen und anderer Maßnahmen

zur BVV am 19.10.2022 | DS/0448/VI

Initiator: René Jokisch

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Fortschritte gibt es seit der Antwort auf die Drucksache
0383/VI bei der Vereinbarung einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt, bei der
amtlichen Verantwortung für die Erstellung von Schulwegeplänen und bei
der Entwicklung eines Zeitplans für die Einführung von Schulstraßen und
Schulzonen?

2. Wie bewertet das Bezirksamt den Betreuungsaufwand von Schulstraßen
und Schulzonen mit Blick auf die langfristige Sicherung und den
beschränkten personellen Kapazitäten im Bezirksamt und in den Schulen?

3. Inwiefern sieht das Bezirksamt weitere Maßnahmen wie die Anordnung
von Zebrastreifen auf Schulwegen als kurzfristig ergänzend umsetzbar und
sinnvoll?

 

 

Beantwortung:  BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1: Die Verwaltungsvereinbarung wurde inzwischen zwischen dem Schul- und Sportamt und der Schulaufsicht abgestimmt. Es wird zeitnah ein Termin zur Finalisierung mit dem Straßen- und Grünflächenamt geben. Leider hat sich dies aufgrund der derzeitigen Erkrankung einzelner Mitarbeitenden verzögert.

Es ist vorgesehen, die operativen Planungen sowie die Entwicklung eines Zeitplans für die Einführung von Schulstraßen und Planungen sowie die Entwicklung eines … Entschuldigung, ich bin in der Zeile versprungen, zum Jahresstart zu beginnen.

Von Seiten des Schul- und Sportamtes und der Schulaufsicht wird ein Trainee das Projekt begleiten. Zur effektiven und schnelleren Bearbeitung bedarf es einer Stelle von Seiten des BA und der SenUVK, z.B. analog der dafür geschaffenen Stelle im Schul- und Sportamt Mitte. Also wir haben bisher eine solche Stelle nicht. Wissen Sie ja auch, Sie waren ja auch an den Haushaltsberatungen beteiligt. Dies ist auch Teil der Verwaltungsvereinbarung.

Die Erstellung von Schulwegeplänen wird ohne finanzielle Mittel als derzeit nicht machbar eingestuft. Bisher wurden diese durch einen Träger mit Unterstützung des Jobcenters durchgeführt. Dieser Weg wurde durch die Änderung des Mobilitätsgesetzes unmöglich gemacht. Also es ist tatsächlich eine Regelaufgabe im Mobilitätsgesetz, damit hat es nicht mehr das Merkmal der Zusätzlichkeit. Damit ist es durch das Jobcenter nicht finanzierbar und der Träger hat auch sozusagen es nicht als möglich erachtet, durch den Einsatz von Kräften nach § 16i SGB II diese Aufgabe weiterzuführen, weil diese nach Aussage des Trägers nicht ermöglichen würden, hinreichend technisch kundiges anleitendes Personal zur Verfügung zu stellen, um Schulwegepläne zu erstellen.

Also das bleibt eine Aufgabe für das Bezirksamt, aber auch für die BVV, ggf. auch im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung.

Zunächst ist die Umsetzung von Maßnahmen an drei Schulstandorten vorgesehen, darunter auch der Beginn der Einrichtung einer Schulzone in der Scharnweberstraße. Das ist an der Jane-Goodall-Grundschule, das wäre sozusagen das erste Projekt.

Die für 2023 geplanten Projekte werden derzeit identifiziert. Zeitplan, Umsetzungsgeschwindigkeit etc. sind u.a. abhängig von der Verfügung über das entsprechende Personal und den finanziellen Ressourcen.

Die Errichtung einer Schulstraße, d.h. die temporäre Sperrung für den Kfz-Verkehr zu Schulbeginn und zum Schulschluss kann das Straßen- und Grünflächenamt nur in Kooperation mit der Schulgemeinschaft umsetzen. Es bedarf der Bereitschaft seitens der Schulgemeinschaft, die Sperrung auf Basis einer Kooperationsvereinbarung täglich durchzuführen, täglich verlässlich durchzuführen und zu betreuen.

Das Vorgehen ist ähnlich wie bei den temporären Spielstraßen, aber die sind nicht täglich, die ebenfalls von Ehrenamtlichen betreut werden. Bislang konnte für die temporären Sperrungen noch keine andere rechtssichere Lösung gefunden werden. Das ist deshalb besonders schwierig, weil, wir haben als Bezirk, als Schul- und Sportamt nur die Hausmeisterinnen und Hausmeister an den Schulen als Personal und das pädagogische Personal ist in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung. Es kann aber sozusagen niemand gezwungen werden, das abzusichern. Das heißt, wir brauchen hier tatsächlich die Mitwirkung auch der Elternschaft und es muss dann auch Vertretungssituationen geben im Krankheitsfall. Also diese Verlässlichkeit herzustellen, ist eine große Herausforderung, weil wir sie nicht verordnen können.

 

zu Frage 2: Für die Betreuung von Schulstraßen und Schulzonen liegen noch keine abgeschlossenen Konzepte vor. Das ist das, was ich eingeleitet habe. Diese sollen nach der ursprünglichen Absprache durch das Straßen- und Grünflächenamt in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, dem Schul- und Sportamt und der Schulaufsicht ausgearbeitet und konkretisiert werden.

In dieser Ausarbeitung wird auch das Thema Personaleinsatz zur Betreuung mit den entsprechenden Akteur*innen besprochen werden.

Die Einrichtung von Schulstraßen, d.h. die temporäre Sperrung für den Kfz-Verkehr muss während der Sperrung dauerhaft betreut werden. Mit den derzeitigen personellen Kapazitäten des Bezirks ist dies nicht zu leisten. Mögliche rechtliche Lösungen, welche keine dauerhafte Betreuung erfordern, werden auch aktuell geprüft.

Bei Schulzonen handelt es sich in der Definition des Straßen- und Grünflächenamtes um Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraums ohne Sperrung für den Kfz-Verkehr. Die Umsetzungsgeschwindigkeit dieser Maßnahmen ist insbesondere durch nicht ausreichende personelle Kapazitäten begrenzt.

 

zu Frage 3: Die Einrichtung von Fußgänger*innenüberwegen, den sog. Zebrastreifen ist mit hohem planerischen Aufwand verbunden. Derartige Maßnahmen werden jedoch in der Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen der Senatsverwaltung bearbeitet und sukzessive umgesetzt.

Die umgesetzte Zahl der Maßnahmen ist jedoch geringer als möglich, da die vom Senat für das Programm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen. Als mögliche schnelle Maßnahmen sieht das Straßen- und Grünflächenamt je nach konkreter Straßensituation auch die Schaffung reversibler Gehwegvorstreckungen, d.h. Poller und Markierungen, das Aufbringen von Betonschwellen zur Geschwindigkeitsreduktion im Nebennetz oder das Aufstellen von Radbügeln, um die Einsehbarkeit von Kreuzungen und Querungsmöglichkeiten zu verbessern.

Vielen Dank.

 

Herr Shafaqyar: Dankeschön Herr Hehmke. Es besteht jetzt noch die Möglichkeit von Nachfragen. Herr Jokisch hat noch eine.

 

Herr Jokisch: Na ich würde ja mal fragen, es gibt natürlich viele Schulzonen, die sich schnell irgendwas wünschen und wie Sie schon dargestellt haben, dauert das ja sozusagen länger, bis das flächendeckend im ganzen Bezirk umgesetzt werden kann, also die Schulzonen, ggf. auch Schulstraßen. Da frage ich mal: Gibt es denn von den niederschwelligen verschiedenen Optionen, die Sie gerade vorgetragen haben, einen Plan, wie das sozusagen im Bezirk geprüft wird, in welchen Schulen das notwendig ist, wenn es noch keine Schulwegepläne gibt sozusagen?

 

Herr Shafaqyar: Dankeschön der Jokisch. Herr Hehmke beantwortet auch diese Frage.

 

Beantwortung:  BezStR Herr Hehmke

zu Nachfrage 1: Sie fragen nach der Priorisierung. Das könnte wahrscheinlich die Kollegin Annika Gerold noch viel besser beantworten als ich, ich versuche es mal, Frau Gerold kann mich gern ergänzen.

Es gibt eine Priorisierung, die sich u.a., aber nicht ausschließlich ableitet aus einer Datenerhebung, die ein externer Dienstleister für das Bezirksamt gemacht hat. Darin werden nach den Daten vom LABO alle Wohnorte der Schülerinnen und Schüler, also der Grundschülerinnen und Grundschüler erfasst und sozusagen idealtypische Schulwege aufgezeichnet und damit festgestellt, an welchen Straßen und Kreuzungssituationen besondere Gefahrenstellen bestehen.

Zum anderen gibt es ja auch Meldungen von Schulgemeinschaften sozusagen, die dann selbst aus ihrer eigenen täglichen Erfahrungen auf bestimmte Gefahrenpunkte hinweisen und daraus leiten sich Priorisierungen ab. Aber, muss man mal sagen, wir haben über 30 Standorte, an denen Grundschulkinder zur Schule gehen. Das sind nicht nur die Grundschulen, das sind auch die Gemeinschaftsschulen, also wo viele Kinder im Grundschulalter sich befinden und sozusagen es wäre mehr möglich, wenn mehr Personal und mehr Geld da wäre - das muss man eindeutig sagen, also das wäre deutlich beschleunigbar. Aber die Priorität ergibt sich aus der Datenlagen, die erfasst wurde, und auch aus den Meldungen aus den Schulen. Und natürlich hat das …, gerade das Straßen- und Grünflächenamt natürlich mit seinem Personal auch selbst fachliche Einschätzungen zu Gefahrensituationen.

 

Drucksache beim Bezirksamt