Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung

Mündliche Anfrage DS/0187/VI

Initiator: Jörn Rieken

Ich frage das Bezirksamt:

1.) Wie viele unter Vertrag stehende Reinigungsfirmen entlohnen nach dem Berliner Vergabemindestlohn in Höhe von 12,50 Euro, wie viele nach Tariflohn Gebäudereiniger zu 11,55 Euro und wie viele unterhalb des Tariflohns? (Bitte nach Firma und Zahl der eingesetzten Beschäftigten auflisten.)

2.) Bei welchen Reinigungsfirmen, in denen der Berliner Vergabemindestlohn noch nicht gezahlt wird, ist es seit dem 01. Mai 2020 zu einer Vertragsverlängerung gekommen?

3.) Für wann plant das Bezirksamt dafür zu sorgen, dass allen an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen tätigen Reinigungskräften der Berliner Vergabemindestlohn gezahlt wird, wie es beispielsweise im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bereits Standard ist?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                          

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management                              

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage

 

Sehr geehrter Herr Dr. Rieken,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele unter Vertrag stehende Reinigungsfirmen entlohnen nach dem Berliner Vergabemindestlohn in Höhe von 12,50 Euro, wie viele nach Tariflohn Gebäudereiniger zu 11,55 Euro und wie viele unterhalb des Tariflohns? (Bitte nach Firma und Zahl der eingesetzten Beschäftigten auflisten.)

1. 3B Dienstleistungen: Tariflohn (Vertrag wurde vor Mindestlohngesetz abgeschlossen)

2. 2M Gruppe: Tariflohn (Vertrag wurde vor Mindestlohngesetz abgeschlossen)

3. G&S Gebäude- Sicherheitsservice GmbH (Vertrag wurde vor Mindestlohngesetz abgeschlossen)

4. Clean Garant (Vertrag wurde vor Mindestlohngesetz abgeschlossen)

Der Berliner Vergabemindestlohn wird im Rahmen der nächsten Ausschreibung ab 2023 berücksichtigt (Vertragsbeginn am 1.8.2023)

Das Schul- und Sportamt hat keine Kenntnis über die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten in den Schulen, da die Leistung ausgeschrieben wurde und nicht, mit wieviel Personal die Leistung zu erbringen ist. Einschlägig ist als Lohnuntergrenze der Einstiegs-Brachenmindestlohn, der als allgemeinverbindlich gilt.

 

2. Bei welchen Reinigungsfirmen, in denen der Berliner Vergabemindestlohn noch nicht gezahlt wird, ist es seit dem 01. Mai 2020 zu einer Vertragsverlängerung gekommen?

Bei den Firmen 1-3 wurde der Vertrag bereits zu den bestehenden Konditionen um ein Jahr verlängert mit Wirkung für den Zeitraum 1.8.2022 – 31.7.2023.

 

3. Für wann plant das Bezirksamt dafür zu sorgen, dass allen an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen tätigen Reinigungskräften der Berliner Vergabemindestlohn gezahlt wird, wie es beispielsweise im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bereits Standard ist?

Das ist keine politische Entscheidung des Bezirks. Mit Abschluss der neuen Reinigungsverträge zum August 2023 wird der Berliner Vergabemindestlohn gezahlt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

 

Drucksache beim Bezirksamt