Ausübung des Vorkaufsrechts für unbebaute Grundstücke

zur BVV am 30.11.2022 | DS/0512/VI

Initiatorin: Gaby Gottwald

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie oft hat der Bezirk das Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke im beplanten und unbeplanten Innenbereich in Anspruch genommen (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), und darüber per Abwendungsvereinbarung den Bau von Sozialwohnungen erwirkt, wie dies z.B. Charlottenburg-Wilmersdorf bereits zwei Mal durch die Inanspruchnahme des Instruments erreicht hat?
  2. Welche Hilfestellung gibt der Senat den Bezirken zur Ausübung des Vorkaufsrechts für unbebaute Grundstücke, um eine Abwendungsvereinbarung aushandeln zu können, die ja die Option des realen öffentlichen Ankaufs des Grundstücks voraussetzt?
  3. Wird der Bezirk dem Beispiel von Charlottenburg-Wilmersdorf folgen und so beim Neubau von Wohngebäuden auf einen Anteil von Sozialwohnungen hinwirken?

 

Drucksache beim Bezirksamt